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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf

- S.174

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6.8 Grundstück Nr. 147 (Werner-von-Siemens-Straße)
Grundstücksdaten

Die in EZ 4 GB 81121 Mühlau vorgetragene Liegenschaft hat ein Gesamtflächenausmaß von 3.080 m². Die Nutzungsart laut Grundbuch ist
als Baufläche (begrünt) definiert, der Anschaffungswert der Liegenschaft ist in der Vermögensrechnung der Stadt (2010) mit € 532.965,49
ausgewiesen.
6.8.1 Teilfläche I Grundstück Nr. 147

Nutzung

Mit Mietvertrag vom 12.05.2010 ist vom westlichen Teil des Grundstückes eine Teilfläche im Ausmaß von 400 m² einem Bauunternehmen
zur Lagerung von Baumaterialien überlassen worden. Als monatlicher
Mietzins wurde ein Betrag von € 200,00 netto ( € 0,50 pro m ²) und einmal jährlich im Nachhinein die Zahlung der anteiligen Grundsteuer und
öffentlichen Abgaben vereinbart. Nachdem die Grundsteuer für sämtliche in einer EZ vorgetragenen Grundstücke gesammelt in einer Summe zur Vorschreibung gelangt und deshalb betragsmäßig nicht genau
auf die einzelnen Liegenschaften zugeteilt werden kann, kam es diesbezüglich zu keiner Verrechnung. Als Alternative hätte sich nach Meinung der Kontrollabteilung die Festsetzung eines Pauschalbetrages
angeboten, diese Option wurde jedoch nicht in Erwägung gezogen.

Mietvertragsdauer

Das Mietverhältnis galt rückwirkend für den Zeitraum 01.03.2010 bis
31.03.2011. Vor bzw. nach Ablauf der Mietdauer war vorerst keine
Kontaktaufnahme mit dem Mieter aktenkundig, obwohl der Mietgegenstand weiter benutzt worden ist. Erst am 20.12.2011 ist beim Referat,
vorbehaltlich einer positiven Entscheidung über die Betriebsanlagengenehmigung, ein Ansuchen um Verlängerung des Vertragsverhältnisses bis zum 31.03.2013 eingelangt, worauf das Mietverhältnis im Jänner 2012 mittels (nicht datierten) Nachtrages zum Mietvertrag vom
12.05.2010 mit rückwirkendem Beginn 01.04.2011 bis zum 31.03.2013
verlängert worden ist. Die Höhe des monatlichen Mietzinses wurde
gleich belassen, jedoch als wertgesicherter Betrag vereinbart. Die Bewerkstelligung der Werterhaltung wurde nicht näher präzisiert.

Rendite

Im Verhältnis zum in der Vermögensrechnung (2010) für das Grundstück vermerkten Anschaffungswert und dem erzielten Jahresmietzins
errechnet sich die Jahresrendite derzeit mit 3,47 %.
6.8.2 Teilfläche II Grundstück Nr. 147

Nutzung

Zl. KA-01447/2012

Beginnend mit 01.01.2010 ist eine weitere 400 m² große Teilfläche dieses Gst. an ein anderes Bauunternehmen, ebenfalls zum Zweck der
Lagerung von Baumaterialien vermietet worden. Das Mietverhältnis war
auf drei Monate befristet und der Mietzins mit monatlich € 600,00 netto
(€ 1,50 je m ²) zzgl. anteiliger Grundsteuer und öffentlicher Abgaben
festgelegt. In weiterer Folge ist das Vertragsverhältnis um ein Jahr bis
zum 31.03.2011 verlängert worden. Aufgrund einer erwarteten längerfristigen Vertragspartnerschaft kam es in diesem Rahmen zu einer Re€
duzierung des monatlichen Mietzinses auf € 200,00 netto ( 0,50
je m²). Die übrigen Vertragspunkte blieben unverändert, die vereinbarten Bestimmungen über die Vorschreibung der Grundsteuer und öffentlichen Abgaben wurden jedoch nicht exekutiert.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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