Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_04-April.pdf
- S.30
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- 370 -
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Bauausschusses vom
10.4.2008 (Seite 368) wird angenommen.
17.
III 4976/2008
Entwurf der Schutzzone Nr. 2,
Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus,
gemäß § 8 Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2003
GR Ing. Krulis: Ich möchte generell dazu
sagen, dass sich die Schutzzonen in der
Stadt Innsbruck bestens bewährt haben.
Das zum Unterschied von anderen
Gemeinden in Tirol, denn wenn Veränderungen stattfinden, bestehen immer größte
Ängste, da sich viele Bürger in den
Weiterentwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt fühlen. In der Stadt Innsbruck hat
man erkannt - man muss hier auch ein
großes Lob an die verschiedenen Hausbesitzer oder an die Leute, die hier
Einzelansuchen stellen, aussprechen -,
dass es nicht von Nachteil sein muss, in
einer Schutzzone ein Objekt zu haben. Wir
haben immer wieder sehr viele Ansuchen,
wo man sieht, wie viele Einmalzuschüsse
als verlorene Zuschüsse für die höhere
Qualität gegeben werden, die dem
Ortsbildschutz dienen sollen. Es wird
davon sehr viel Gebrauch gemacht.
Wir hätten sehr viele Villen im Saggen
neben anderen vielen Bauten in der
Altstadt, St. Nikolaus oder in den Dorfzentren wie in Arzl oder in Amras, nicht auf
diesem Standard, wenn es sozusagen
nicht die Schutzzonen und vor allem auch
die damit verbundenen Förderungen
geben würde. Wir mobilisieren natürlich
auf der einen Seite mit den 50 % Mitteln,
die hier die Stadt Innsbruck gibt, 50 %
Mittel des Landes Tirol. Das ist eine sehr
gute Entwicklung. Wir können uns alle
immer wieder darüber freuen, wenn wir
solche Beschlüsse fassen.
Warum werden jetzt diese beiden Pläne
aufgelegt? Weil man hier letzten Endes
immer wieder die Zonenabgrenzungen
etwas adaptieren muss oder man darauf
gekommen ist, dass etwas nicht enthalten
war, was man dazu nehmen soll. Das ist
einfach eine wertvolle Substanz. Das ist
der Zweck dieser Auflage. Man wird
GR-Sitzung 24.4.2008
sehen, welche Stellungnahmen hereinkommen. Man kann dann sehr wohl, wenn
noch verschiedene Anregungen kommen,
die eine oder andere Sache ein bisschen
abrunden oder verbessern, aber wichtig
ist, dass dieser Diskussionsprozess, wie
auch in den vergangenen Jahren immer
wieder geführt, weiter geht.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
10.4.2008:
Die Auflage des Entwurfes der Schutzzone Nr. 2, Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus,
gemäß § 8 Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2003, wird beschlossen.
18.
III 6011/2008
Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. SA - B2/2,
Innsbruck-Saggen, Bereich Kaiserjägerstraße Nr. 10 und 12 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. SA - B2, Zeichn. Nr. 3593),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA - B2/2,
Innsbruck-Saggen, Bereich Kaiserjägerstraße Nr. 10 und 12 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. SA - B2, Zeichn.
Nr. 3593), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006
zu beschließen.
Es geht um das Wohn- und Pflegeheim
Hofgarten. Es hat hier einen Architektenwettbewerb gegeben. Man muss hier eine
gewisse geringfügige Änderung des
ergänzenden Bebauungsplanes vornehmen, um die Abstandsbestimmungen
einzuhalten. Wir haben auf der Nordseite
dann offiziell einen Zufahrtsweg, den es
bis jetzt auch schon gegeben hat, aber
das ist notwendig, um den Bestimmungen
Rechnung zu tragen.
Es ist erfreulich, dass das neue Bauwerk
in der Höhe niedriger als das alte,
bestehende Bauwerk war. Das bringt auch