Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_04-April.pdf

- S.47

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gegeben sein müsste. Es sei denn, wir
bezahlen das.
Ihr habt alle gesehen, wie sich die
Finanzen entwickeln, nicht nur bei uns,
sondern auf der ganzen Welt. Wir müssen
weiter darauf achten, dass die wichtigen
Dinge gesichert sind und dass wir nicht mit
den Wünschen in das "Wolkenkuckucksheim" kommen. Ich spreche mich auch für
die Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
aus.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Linser in der Sitzung des
Gemeinderates am 28.2.2008 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.

24.5

I-OEF 30/2008
Stadtgemeinde Innsbruck,
Maßnahmen bezüglich Reduzierungen der Pachtzinse an die
Agrargemeinschaften Vill und
Igls (GR Grünbacher)

GR Grünbacher: Ich habe vernommen,
dass es nächste Woche den herbei
gesehnten Stadtsenat gibt. Hätte ich das
nicht gewusst, hätte ich auch gewusst,
dass wir heute über die Agrargemeinschaften sprechen. Ich muss nur zu den
Innsbrucker Grünen blicken und wenn ich
dort GR Willi sehe, dann weiß ich, dass es
heute um Agrargemeinschaften geht.
Es geht hier doch um einiges und ich
möchte meiner Verwunderung gerade
bezüglich einer Agrargemeinschaft
Ausdruck verleihen. Ich bin Laie in diesen
Fragen, kein Jurist und trotzdem stellt es
mir immer wieder die Haare auf, weil ich
das nicht verstehe.
Was wir mit den Anfragen und Anträgen
bewirken wollten, ist, dass wir die Facts
am Tisch liegen haben, um dann ein
Portfolio an Möglichkeiten zu sehen, was
wir tun können. Aber, wenn ich die
Agrargemeinschaft Vill, deren Grundbuch
ich vor mir liegen habe, kenne, kann man
hier nicht mehr von einem kaiserlichen
Patent aus dem Jahre 1848 sprechen.
Nein, hier natürlich nicht, weil am 9.5.1900
die Gemeinde Vill (Rechtsvorgänger der
GR-Sitzung 24.4.2008

Stadt Innsbruck) mittels Kaufvertrag
diesen Grund erworben hat. Also mit
Kaufvertrag und nicht mit dem kaiserlichen
Patent 1848, sondern der Grund wurde
tatsächlich gekauft.
Das nächste, was im Grundbuch eingetragen ist, ist der Übergang der Gemeinde
Vill an die Gemeinde Innsbruck als
Rechtsnachfolger. Dann wird es sehr
skurril. Die nächste Eintragung findet im
Jahr 1959, am 3.8., statt. Jetzt wird es
ganz interessant: Hier wird der revidierte
Regulierungsplan eingetragen. Es wurde
nie der Hauptteilungsplan, der mir hier
vorliegt, eingetragen, sondern ein revidierter Regulierungsplan.
Die Juristen, die ich gefragt habe, sagen,
dass sie das nicht verstehen, weil im
Grundbuch natürlich vom Eigentum der
Hauptteilungsplan eingetragen werden
müsste. Ein revidierter Regulierungsplan
ist natürlich sehr skurril an der ganzen
Geschichte. Wenn ich mir den Hauptteilungsplan aus dem Jahre 1952 ansehe,
dann geht es darum, dass das Hauptteilungsgebiet laut Generalakt der Agrarbezirksbehörde von Innsbruck vom
16.1.1931 betreffend die Regulierung jetzt wird es ganz interessant, die Worte
muss man sich auf der Zunge zergehen
lassen - der Benützungs- und Verwaltungsrechte besteht. Hier werden also
Benützungs- und Verwaltungsrechte
reguliert.
Der revidierte Regulierungsplan sieht dann
auf Grund der Agrarbehörde schon wieder
ganz anders aus. Ich sage, dass mir das
Ganze in dem Bereich juristisch viel zu
kompliziert und viel zu hoch ist. Ich kenne
mich schlichtweg nicht aus. Es geht um so
viel Grund und um so viele Möglichkeiten,
dass es mir ganz wichtig ist, alle Maßnahmen zu ergreifen - das sage ich auch
hier -, um wieder, wenn möglich, in das
Eigentum dieser Grundstücke zu gelangen. Wenn das nicht gelingt, sollten
zumindest Pachtreduzierungen bis hin zur
Neuregulierung laut Tiroler Flurverfassungslandesgesetz nach 1969 vorgenommen werden, weil daran sind die
beiden Agrargemeinschaften Vill und Igls
noch immer beteiligt.
Lassen Sie mich persönlich dazu noch
etwas sagen. Das ist heute meine einzige