Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_04-April.pdf
- S.49
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Brisantes und es ist inhaltlich sehr
komplex. Es gibt aus der Sicht der Juristen
unterschiedliche Bewertungen und
Meinungen und politisch gibt es sowieso
völlig differente Auffassungen, wobei das
natürlich immer eine Frage des Standpunktes ist, den man hier einnimmt. Vill
stellt ein spezielles Problem dar.
Lieber Arno, ich habe mich nicht im Detail
damit beschäftigt. Ich möchte einfach nur
ganz grundsätzlich die Problematik
aufzeigen, wie sie sich in Tirol und auch in
der Stadt Innsbruck darstellt, auch mit
Bezug auf die drei Agrargemeinschaften,
die wir hier haben.
Historisch ist es so, dass im
17./18. Jahrhundert die so genannte
Allmende, die Realgemeinde Eigentümerin
der Grundstücke waren. Die damaligen
Mitglieder der Realgemeinde haben
Weidenutzungsrechte, Streunutzungsrecht
und Holznutzungsrechte gehabt. Man hat
in verschiedenen Urkunden diese Rechte
festgeschrieben. Die Allmende, die
Realgemeinde hatte natürlich damals das muss man schon auch sehen - nicht
nur die Nutzungsrechte, sondern sie war
die Gemeinde, die alle Belange, die für die
Öffentlichkeit angefallen sind, wahrgenommen hat.
Das heißt, dass man am Dorf natürlich
keine asphaltierten Straßen hatte, aber es
wurden die Wege erhalten und die
Realgemeinde hatte auch die Aufgabe,
sich um die Armen zu kümmern. Das
muss man wissen, dass damals die
Berechtigten oder die Realgemeinde diese
Aufgaben hatte. Dann sind die Berechtigten durch die Neuregulierung von den
gemeinschaftlichen Aufgaben getrennt
worden. Das heißt, dass die Allmende
oder Realgemeinde in die politische
Gemeinde übergegangen sind.
Es stellt sich daher die Frage, ob die
politische Gemeinde eigentlich Nachfolgerin der Realgemeinde ist? Ich bin natürlich
schon dieser Auffassung, unbeschadet
natürlich der Rechte, die festgeschrieben
wurden.
Man hat dann mit den Regulierungsverfahren begonnen. Ziel der Regulierungsverfahren war, die Rechte, die in verschiedenen Urkunden festgehalten sind, einfach
zu regulieren. Wer hat welche Rechte in
GR-Sitzung 24.4.2008
welchem Umfang, in welchem Wald und in
welcher Qualität. Das war der Sinn und
Zweck der Regulierungsverfahren. Nicht
die Eigentumsübertragung, sondern die
Festschreibung und Festhaltung der
verschiedenen Rechte, wobei es eigentlich
immer um drei Rechte gegangen ist.
Erst in den 50-er Jahren hat man begonnen in Igls die agrarischen Rechte zu
regulieren. Das war in den Jahren
1952/1953, wo auch die Hauptteilung
durchgeführt wurde. In Vill war das später,
in den Jahren 1957 bis 1959. Es ist
eigentlich nicht erheblich, ob sich der
Gemeinderat damit befasst hat oder nicht,
sondern es hatte die Agrarbehörde damals
wahrscheinlich auf Antrag der Berechtigten dieses Regulierungsverfahren
durchzuführen.
Die Gemeinde wird immer befasst, um
allfällige Berufungen abzuwenden und
deshalb beschäftigt man die Gemeinde
damit. Im Prinzip, das sagen die Juristen,
ist es eigentlich nicht erheblich, ob es
einen Gemeinderatsbeschluss gibt oder
nicht. Wenn das Eigentum der Gemeinde
ist, kann der Gemeinderat nicht das
gesamte Eigentum einer Gemeinde
einfach irgendjemanden übertragen. Das
ist denkunmöglich. Das ist verfassungswidrig. Hier würde der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Solche Beschlüsse wären
rechtsunwirksam. Das ist nicht möglich.
Es wurden meistens nicht die Gemeinderäte befasst, sondern es hat einen
Vertreter der Gemeinde in diesem
Regulierungsverfahren gegeben. Ziel der
Regulierungsverfahren war, dann auch
Wirtschaftspläne zu machen, wie das
ganze Vermögen zu bearbeiten ist. Ich
war fünf Jahre in der Forsteinrichtung und
habe vielfach solche Wirtschaftspläne
gemacht, die dann eigentlich Kernteil des
Handelns der Agrargemeinschaft waren.
Man hat damals die Übertragung mit dem
Hintergedanken und dem Ziel vorgenommen, dass man auf diese Weise, die
Rechte besonders nachdrücklich festschreibt. Wenn man gewusst hätte, dass
es Agrargemeinschaften gibt, die enorme
Einnahmen aus Nebennutzungen, durch
Verpachtung, durch Nutzungen, wie das
die Agrargemeinschaft Vill, mit der
derzeitigen Deponie oder durch Schotter-