Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_04-April.pdf
- S.60
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Bgm.in Zach: Ich würde uns schon als ein
gewisses Parlament bezeichnen. Wir sind
ein Gemeindeparlament mit bestimmten
Rechten und Pflichten.
GR Federspiel: Zur Geschäftsordnung!
Ich möchte den Hinweis von StRin
Mag.a Schwarzl noch einmal hören, war
das der Hinweis auf die NS-Zeit oder? Das
möchte ich ganz genau hören, denn das
lasse ich mir sicher nicht gefallen.
in
a
StR Mag. Schwarzl: In der NS-Zeit hat
es kein Parlament gegeben.
Bgm.in Zach: Jeder kann reden und es
kann auch gelegentlich Zwischenrufe
geben. Ich muss sagen, dass wir sehr oft
das gleiche hören, aber das berechtigt
niemanden zu stören.
GR Mag. Kogler: Ich begrüße die Sitzung
des erweiterten Stadtsenates in der
nächsten Woche, da es sich hier um einen
wichtigen Punkt handelt. Ich bitte alle
Unterlagen umfangreich und ehestmöglich
zur Verfügung zu stellen.
Ich denke, dass diese Sache von Seiten
der Stadt Innsbruck offensiv angegangen
wird. Wir fragen uns, warum das in den
letzten zwei Jahren und nicht schon vor
zwanzig Jahren gemacht wurde. Das
gehört genauso hinterfragt und auch
politisch bewertet. Wir sprechen nur von
der Jetztzeit, aber warum ist das nicht
schon früher ein Thema gewesen?
Wir haben mit den Agrargemeinschaften
immer hinsichtlich der großen Mountainbike-Wege Gespräche geführt, da es lange
nicht möglich war, dort mit dem Mountainbike zu fahren. Was die Langlaufloipen
betrifft, war es das gleiche. Heute ist das
absolut kein Thema mehr. Warum wurde
das nie diskutiert? Es gehört hinterfragt,
warum das nicht früher geregelt wurde,
und das ist auch der politische Ansatz.
Bgm.in Zach: Alles ist zu hinterfragen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich
möchte noch auf GR Willi antworten, da er
gesagt hat, dass man jetzt schon zur
Schlichtungsstelle gehen sollte. Genau
das halte ich für falsch, weil es nichts
bringt, schnell zu rennen, wenn man nicht
weiß wohin.
Zuerst müssen die Dinge aufgearbeitet
sein, damit sich die Mitglieder des
GR-Sitzung 24.4.2008
Gemeinderates, welche nicht die Möglichkeit haben, das durchzuarbeiten, ein
klares Bild davon machen können, wie
sich unsere Position darstellt. Dann kann
sich jedes Mitglied des Gemeinderates
dazu eine Meinung bilden. Erst dann kann
man vernünftig entscheiden, ob man ein
Schlichtungsverfahren einleitet bzw.
welche Schritte man setzt.
Diese Aufarbeitung muss vorgesetzt sein
und sie bedingt, dass man sich genau
ansieht, welche Bescheide, Vereinbarungen es mit welchen Daten gibt und
welchen Hintergrund sie haben. Allenfalls
offen bleibende Rechtsfragen, die man
selbst, ohne Experte auf diesem Gebiet zu
sein, nicht klären kann, sollte man von
einem Experten beurteilen lassen, damit
man nicht den Gemeinderat in irgendein
Verfahren schickt, bei dem man nicht
weiß, wie man argumentieren soll, weil
man die Unterlagen nicht gut vorbereitet
hat.
Als Jurist bin ich der Meinung - das würde
ich auch als Rechtsanwalt so sehen -,
dass für ein Verfahren die gute Vorbereitung ein ganz wesentlicher Teil ist, damit
man auch erfolgreich ist. Diese Vorbereitung gehört gemacht, wobei sie dem einen
vielleicht zu langsam und dem anderen zu
schnell geht. Diese Angelegenheit
bedeutet eine Menge Arbeit.
Im Jahr 1950, wo die Vereinbarungen für
Igls und Vill zu schließen waren, hat es in
beiden Bereichen zehn Jahre lang
gedauert. Nur, damit man weiß, wie sehr
man sich damals um diese Dinge gekümmert hat.
Der von den Innsbrucker Grünen eingebrachte Zusatzantrag (Seite 393) wird
zurückgezogen, da der § 69 Regulierungsverfahren bereits im Antrag von
GR Grünbacher händisch hinzugefügt
wurde.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Grünbacher und Mitunterzeichnern in der Sitzung des Gemeinderates am 27.3.2008 eingebrachte Antrag
wird dem Stadtsenat zur Vorberatung
zugewiesen.