Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_04-April.pdf
- S.83
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Zu Frage 4.: Insgesamt wurden fünfzehn
Verfahren gemäß § 6 Abs. 3 Landespolizeigesetz (LPG) durchgeführt. In dreizehn
Fällen wurde ein Maulkorbzwang vorgeschrieben. In einem weiteren Fall ergab
die amtstierärztliche Untersuchung keine
Notwendigkeit einer behördlichen Vorschreibung und in einem Fall ist das Tier
während des Verfahrens gestorben.
Derzeit sind fünf derartige Verfahren
anhängig.
Zu Frage 5.:
Im Jahr 2004
im Jahr 2005
im Jahr 2006
im Jahr 2007
im Jahr 2008
8 Hunde
10 Hunde
12 Hunde
5 Hunde
2 Hunde
Zu Frage 6.: Im angesprochenen Zeitraum, seit dem Jahr 2007, wurden
ausschließlich Verfahren im Sinne des § 6
Abs. 3 Landespolizeigesetz (LPG)
durchgeführt.
Zu Frage 7.: Im angesprochenen Zeitraum, seit dem Jahr 2007, wurden
ausschließlich Verfahren im Sinne des § 6
Abs. 3 Landespolizeigesetz (LPG)
durchgeführt.
Zu Frage 8.: Es gibt ungefähr 200 Rassen
und ich möchte es den Mitgliedern des
Gemeinderates ersparen, alle aufzuzählen. Es sind 3.297 Tiere, wovon 1.671
männlich und 1.626 weiblich sind.
26.7
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Aufzählung über
bevorzugte Ampelsteuerungen
(GRin Mag.a Pitscheider)
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer teilt zur Anfrage
von GRin Mag.a Pitscheider Folgendes mit:
Siehe beiliegende Anfragebeantwortung
gemäß Bericht der Mag.-Abt. III, Planung,
Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung, Verkehrsplanung, Umwelt, vom
16.4.2008.
26.8
Busspur auf der Haller Straße,
Wiedererrichtung, derzeitiger
Stand der Planungen (GRin
Mag.a Pitscheider)
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer teilt zur Anfrage
von GRin Mag.a Pitscheider Folgendes mit:
GR-Sitzung 24.4.2008
Zu Frage 1.: Ja, lang- bis mittelfristig.
Angestrebt wird neuerdings die Einbindung des Landes Tirol im Zuge des
Projektes "Beschleunigung des regionalen
Busverkehrs"; damit gegebenenfalls
Projektbeschleunigung bzw. Änderung des
Kostenaufteilungsschlüssels zwischen der
Stadt Innsbruck und dem Land Tirol
(Straßenverwalter, Landesstraße B).
Zu Frage 2.:
a)
Nutzung der derzeit vorhandenen
Infrastruktur
b)
Neuplanung mit Erweiterung des
Straßenraumes
Gemäß b)
Kurzbeschreibung: Vom Knotenpunkt
Haller Straße/Anton-Rauch-Straße/Mühlauer Brücke/Hoher Weg bis zur Ferdinand-Weyrer-Straße ist eine Gehsteigadaptierung bzw. Gehsteigverlegung
notwendig.
Die Nebenfahrbahn von der FerdinandWeyrer-Straße bis zum Gasthof Tollinger
kann zukünftig nicht mehr in Richtung
Osten verlassen werden. Eine Ersatzlösung in Form einer Wendeanlage samt
Querschnittsadaptierung ist möglich.
Zu Frage 3.: Die so genannte Funktionsplanung ist fertig (Busspur stadteinwärts
und je zwei Richtungsfahrspuren). Derzeit
erfolgt die genaue Festlegung der
Fahrspurbreiten des Regelquerschnittes,
weil der ursprünglich angestrebte "Sparquerschnitt" aufgrund der Bedingungen
des Straßenverwalters (Land Tirol) und
des unvermeidbaren baulichen Aufwandes
hieramts nicht mehr weiter verfolgt wird.
Zu Frage 4.: Seitens der Mag.-Abt. III,
Verkehrsplanung, Umwelt, nicht beantwortbar.
Zu Frage 5.: Ja, wenn
-
die Busspur vorhanden ist oder
-
das sehr alte Steuergerät der
Ampelanlage ausgetauscht werden
muss.
Zu Frage 6.: Es ist eine Ampelanlage mit
getrennt, signalisierbaren Grünphasen für
den Geradeaus-Verkehr in den Hohen
Weg und den Linksabbiegeverkehr auf die
Mühlauer Brücke geplant. Eine Pförtnerfunktion in den Hohen Weg ist möglich.