Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf
- S.47
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dritte Jahr fehlt in der Kalkulation, weil wir
diese zweieinhalb Prozent mitziehen. Ich
bitte Herrn Finanzdirektor das zu berücksichtigen. Die Beschlussvorlage von Herrn
Bürgermeister ist nämlich inhaltlich falsch.
ein Problem. Unser Umgang mit dem
Thema habe ich schon angesprochen. Herr
Finanzdirektor wird mit Sicherheit noch einen Vorschlag einbringen, denn diese Beschlussvorlage ist falsch.
Das habe ich bereits mitgeteilt, aber anscheinend ist es egal. Jedenfalls müssen
wir diese Punkte in der Beschlussfassung
anfügen. Ich möchte ergänzen, dass wir
nicht dazu verpflichtet sind, der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) zu einem Ausgleich zu verhelfen. Der Beschlusspunkt ist jedenfalls nicht korrekt, weil er mit
den genannten € 600.000,-- nur die ersten
zwei Jahre umfasst, aber nicht das dritte.
Wie wir in zwei Jahren mit dem nächsten
Sprung umgehen, weiß ich auch nicht. GRin
Mag.a Seidl hat das bereits angesprochen.
Nun komme ich zum Inhalt. Wieso hat der
Bund keine Mietpreisbremse eingeführt?
Die Antwort ist recht banal. Schaut in die
Bundesrepublik Deutschland. Dort hat es
nicht funktioniert. (Unruhe im Saal)
Die von GR Mag. Plach erwähnten € 70,-waren ebenfalls nicht korrekt. Es kommt natürlich auf die Quadratmeter der Wohnung
an. Nach der Berechnung der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) erhält
man pro Monat € 32,40 an Förderung für
eine 60 Quadratmeter große Wohnung. Das
entspricht € 388,-- pro Jahr.
Nun komme ich auf den Antrag von
GR Buchacher zu sprechen. Wenn man in
einem Zweierhaushalt € 2.200,-- netto zur
Verfügung hat, bekommt man zusätzlich zur
Wohnbeihilfe und der Mietzinsbeihilfe einen
Wohnkostenzuschuss. Also erhält man auf
einer Seite € 388,-- mehr Einnahmen. Zusätzlich bekommt man den Mietkostenzuschuss des Landes in Höhe von € 375,--.
Gut, wir müssen uns also bitte bewusst
sein, dass die Beschlussvorlagen einer
Nachbesserung benötigen.
Was ist nun das Kernproblem an der Thematik? Wir müssen es in unserer Kommunikation bewerkstelligen, dass jene informiert
werden, die wirklich betroffen sind. Es dürfen nicht alle Menschen, die in einer städtischen Wohnung leben, glauben, dass diese
Maßnahme sie betrifft. Unsere Kommunikation der letzten Tage war nicht besonders
gut. Viele von uns wurden von BürgerInnen
in städtischen Wohnungen angerufen, die
sich nicht mehr ausgekannt haben. Wir
müssen wirklich aufpassen, was wir nach
außen kommunizieren.
Natürlich haben wir keine soziale Treffsicherheit mit dieser Maßnahme! Das halte
ich aus sozialpolitischer Sicht tatsächlich für
GR-Sitzung 25.04.2023
Ich glaube nicht, dass uns eine Mietpreisbremse weiterbringt. Mir ist klar, das ist
keine populäre Meinung. Trotzdem nützt
uns eine Mietpreisbremse nichts. Man hat
sich auf sozial gestaffelte und auf das Einkommen gerichteten Zuschüsse geeinigt.
Nun komme ich zu den ganzen Ergänzungsanträgen. Hier stimme ich GR
Mag. Plach zu. Uns bleibt nichts anderes
übrig, als alle gemeinsam dem Stadtsenat
zuzuweisen.
Diese Zusatzanträge zielen alle darauf ab,
eine Gleichbehandlung zwischen allen MieterInnen herzustellen. GR Buchacher
möchte innerhalb der städtischen Wohnungen eine sozial gestaffelte Lösung. StRin
Mag.a Oppitz-Plörer möchte eine Gleichbehandlung über die gesamte Stadt hinweg. LI
möchte ebenfalls eine gesamthafte Lösung
für das Thema.
Hätte man nicht auf einen Umlaufbeschluss
zurückgegriffen und wäre die Thematik ordentlich angegangen, gebe es heute nicht
so viele Probleme. Ich glaube, es ist Herrn
Bürgermeister nur um eine Zeitungsmeldung gegangen und deshalb hat er den Akt
während der Osterzeit per Umlaufbeschluss
abgehandelt. Drei Tage später hat eine Sitzung des Stadtsenates stattgefunden, in der
man das Thema besprechen hätte können.
(Beifall)
Wieso die Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG) dieses andere Modell vorgeschlagen hat, liegt schlicht und ergreifend
an ihrer Pragmatik. Sie muss im Jahr 2025
wieder mit dem neuen Prozentsatz arbeiten.
Die IIG kann einer Beschlusslage nicht vorgreifen. Dem hätte ich auch etwas abgewinnen können.
Nichtsdestotrotz glaube ich, dass das gesamte Konvolut bearbeitet ist. Hier stimme
ich GRin Dengg zu. Mit dieser heutigen
Grundsatzentscheidung behandelt man das