Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf
- S.51
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überhaupt ermöglicht haben. So weit hätte
es gar nicht kommen müssen. Wenige Tage
nach dem Umlaufbeschluss hat eine Sitzung des Stadtsenates stattgefunden. Es
hätte also alternative Wege gegeben!
Weshalb es diese Eile und Dringlichkeit gebraucht hatte, ist nicht nachvollziehbar. Man
wollte wohl einfach einer Diskussion aus
dem Weg gehen. Es ist ja nichts Neues,
dass gewisse Mitglieder sehr viel Angst davor haben, solche Themen inhaltlich zu diskutieren. Hauptsache, die Presseaussendung ist rausgegangen.
schwierig! Viele Menschen haben es momentan wirklich schwer. Deswegen ist es
wichtig, zu helfen. Und über verschiedene
Maßnahmen muss man auch diskutieren.
Zu aller Freude bringe ich nun zwei weitere
Abänderungsanträge ein. Der erste betrifft
Modell 1 des Antrages des Stadtsenates.
1.
Die Maßnahmen sind nicht treffsicher. Darauf haben wir mehrfach hingewiesen. Sie
treffen einen ganz kleinen Teil der MieterInnen in IIG-Wohnungen. Ich muss nicht genauer darauf eingehen. Alle, die den Akt gelesen haben, wissen Bescheid. Die Menschen am freien Markt schauen durch die
Finger.
Was können wir tun? Warum beachtet man
nur diesen kleinen Anteil an MieterInnen
und dehnt die Maßnahme nicht aus? Man
kann natürlich behaupten, es sei populistisch, oder nicht durchführbar. Ich bin der
Meinung, dass diese heute zu beschließende Maßnahme auch nicht umsetzbar,
treffsicher und vernünftig ist! Wenn wir
schon eine solche Maßnahme beschließen,
dann müssen wir alle Menschen berücksichtigen und deswegen finde ich den Antrag von GR Buchacher gut.
Vieles wurde sicherlich nicht zu Ende gedacht. Man merkt einfach, dass einige hier
das Gefühl haben, allen etwas schenken zu
müssen. Ich habe Euch ein Rechenbeispiel
gegeben. Habt Ihr Euch einmal überlegt,
was die Erhöhung des Richtwertmietzinses
bedeutet, wenn man so wie von der Bundesregierung vorgesehen, vorgeht?
Bei einer Wohnung mit einer Größe von
75 Quadratmeter bezahlt man anstatt
€ 560,-- danach ca. € 610,--. Eine Miete in
Höhe von € 610,-- für eine 75 quadratmetergroße Wohnung ist ein unglaublich toller
Preis! Ich kenne genügend Menschen, die
für eine 50 quadratmetergroße Wohnung
€ 1.300,-- bezahlen müssen!
Ich möchte nicht BürgerInnen gegeneinander ausspielen. Ich bin nicht GR
Mag. Plach, der alle Ideen im Gemeinderat
gegeneinander ausspielt. Es ist für alle
GR-Sitzung 25.04.2023
Herr Bürgermeister als Eigentümervertreter erteilt der lnnsbrucker Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) den Auftrag, die seit 01.04.2023
mögliche Erhöhung der "IIG Richtwertmieten" von € 6,34/m2 auf € 6,88/m2
sowie der durchschnittlichen restlichen
Richtwertmieten von € 5,57/m2 auf
€ 6,05/m2 im nachstehenden Ausmaß
und gemäß dem folgende Modelle
schrittweise vorzunehmen:
Die Erhöhung der "IIG-Richtwertmieten" und der durchschnittlichen restlichen Richtwertmieten erfolgt in zwei
Schritten jeweils zum 01.09., wobei im
Jahr 2023 eine Erhöhung um 4 % und
im Jahr 2024 eine Erhöhung um 4,4 %
erfolgt.
2.
Die Stadt Innsbruck gewährt der IIG zur
Stärkung der Liquidität im Juli 2023 und
2024, jeweils einen Gesellschafterzuschuss in der Höhe der Mindereinnahmen, welche in der vorliegenden Tabelle angeführt werden.
3.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, für die Bedeckung 2023 Sorge
zu tragen und für 2024 die nötigen Vorkehrungen im Voranschlag 2024 zu
treffen.
Mag. Krackl, eigenhändig
GR Mag. Krackl: Der zweite Abänderungsantrag betrifft Modell 2 des Antrages des
Stadtsenates.
1.
Herr Bürgermeister als Eigentümervertreter erteilt der lnnsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) den Auftrag, die
seit 01.04.2023 mögliche Erhöhung der
"IIG Richtwertmieten" von € 6,34/m2 auf
€ 6,88/m2 sowie der durchschnittlichen
restlichen Richtwertmieten von
€ 5,57 /m2 auf € 6,05/m2 im nachstehenden Ausmaß und gemäß einem der