Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf

- S.52

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- 432 -

beiden folgenden Modelle schrittweise
vorzunehmen:
Die Erhöhung der "IIG-Richtwertmieten" und der durchschnittlichen restlichen Richtwertmieten erfolgt in drei
Schritten jeweils zum 01.05., wobei in
den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils eine Erhöhung um 2 % erfolgt.
2.

3.

Die Stadt Innsbruck gewährt der IIG zur
Stärkung der Liquidität im Juli 2023 und
2024, sowie gegebenenfalls auch 2025
(bei Beschlussfassung des Modells 2),
jeweils einen Gesellschafterzuschuss
in der Höhe der Mindereinnahmen, welche in der vorliegenden Tabelle angeführt werden.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, für die Bedeckung 2023 Sorge
zu tragen und für 2024 (2025) die nötigen Vorkehrungen im Voranschlag 2024 (2025) zu treffen.

Mag. Krackl, eigenhändig
Es kann nicht sein, dass wir Unternehmen
der Stadt Innsbruck ausbluten lassen, bloß,
weil einige hier im Gemeinderat irgendwelche politischen Ideen haben, oder lustig
sein wollen.
Einige behaupten hier im Gemeinderat, die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) erzielt so hohe Gewinne. Ich bekomme
Angst, wenn ich daran denke, dass diese
Leute politische Verantwortung für unsere
Stadt Innsbruck erhalten könnten.
StR Mag. Oppitz-Plörer: Marie von Ebner-Eschenbach ist eine Frau, deren Zitate
ich liebe. Mir fallen viele ein, aber eines ist
gerade besonderes zutreffend.
in

a

"Müde macht uns die Arbeit, die wir liegen
lassen, nicht die, die wir tun."
Ich weise die Vorwürfe von GR Onay auf
das Schärfste zurück! Er spielt sich selbstgefällig als Samariter auf, weil für einen kleinen Teil der MieterInnen eine Verbesserung
erreicht wird. Ihm genügt es, wenn einer
kleinen Gruppe ein wenig geholfen wird.
Danach ist er zufrieden und erzählt der Öffentlichkeit stolz, er ist Teil des Gemeinderates, der für MieterInnen wesentliche Verbesserungen beschlossen hat.

GR-Sitzung 25.04.2023

GR Onay, vielleicht ist es Dir zu mühsam, in
einer Diskussion, die Herr Bürgermeister
gar nicht zugelassen hat, zu überlegen, wer
in der Systematik auch wirklich die wirtschaftlichen Belastungen zu tragen hat. Wir
von FI wissen, dass wir uns auch um jene
Menschen kümmern müssen, die in den
vergangenen Monaten durchaus steigende
Kosten ertragen haben. Das habe ich in
meinem im Stadtsenates eingebrachten Ergänzungsantrag, der abgelehnt wurde, erwähnt.
Es ist nicht einzusehen, dass BürgerInnen,
die sich teurer als MieterInnen von IIG-Wohnungen, am privaten Markt einmieten müssen, "doppelt durch die Finger schauen".
GR Mag. Plach wollte ich noch berichtigen.
FI ist nicht in der Bundesregierung und ich
darf Dir ein Geheimnis verraten. Niemand
von FI hat sich für den Vorsitz der SPÖ beworben. Vielleicht wären wir dann eines Tages Teil der Bundesregierung. Das wäre sicherlich nicht das Schlechteste. Wir haben
uns jedenfalls nicht für den Vorsitz der SPÖ
beworben. Ihr habt die Wahl zwischen zwei
Herren und einer Dame. Ich wünsche Euch
viel Vergnügen bei der Abstimmung. Irgendetwas wird am Ende herauskommen.
Es wurde gesagt, wir verbreiten eine Mär.
Ich weise das wirklich zurück! Es ist vollkommen unambitioniert, sich auf wenige
Wohnungen der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) zu fokussieren,
während man weitere 15.000 städtische
nicht einmal beachtet.
Dann richtet man eine Preisdeckelung ein
und behauptet, man hätte etwas für MieterInnen erreicht. Das war die große Meldung zu Ostern. Medial kommen solche
Aussendungen bei manchen gut an. Danach ist man selbstgefällig und mit sich zufrieden. Dieser Vorgehensweise können wir
uns nicht anschließen! Ich lade Euch ein, etwas weiter zu denken.
Ich hoffe doch sehr, dass wir einen Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2024 beschließen können. Wenn wir diese Maßnahme im
städtischen Budget für das Jahr 2024 nicht
abdecken können, frage ich mich, was wir
dann unternehmen werden. Sollte der Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2024 im Dezember nicht zustande kommen, bleibt eine