Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_02-Feber.pdf
- S.47
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ganisationen betreffen, die dann in den Genuss eines mehrjährigen Vertrages kommen können.
Es sollte ein Anliegen der Politik sein, Vereine die für die
Stadt Innsbruck in verschiedenen Bereichen tragende Aufgaben erfüllen,
auch finanziell so abzusichern, damit sie nicht jedes Jahr immer wieder neu
ansuchen bzw. um ihre Subvention zittern müssen, sondern eine mehrjährige finanzielle Garantie haben.
Es war uns auch wichtig, dass dieses unsinnige Quorum einer
Zwei-Drittel-Mehrheit bei einem mehrjährigen Vertrag auf ein einfaches
Quorum, wie es auch sehr wichtigen Beschlussfassungen im Gemeinderat
entspricht, geändert wurde. Wichtig war uns die Klarstellung des Passus
hinsichtlich der Mehrfachförderung.
Im § 6 "Mehrfachförderungen" heißt es:
"Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Förderungswerberinnen bzw. Förderungswerber durch die gleichzeitige Förderung von Dach- oder Unterorganisationen oder andere Konstruktionen nicht mehrfach subventioniert
werden können (zum Beispiel von verschiedenen Dienststellen oder durch
Sondersubventionen). In begründeten Einzelfällen besteht jedoch die
Möglichkeit solcher Beschlüsse, wobei bereits gewährte Subventionen bei
der Bemessung der Höhe zu berücksichtigen sind."
Im Stadtsenat wurde in der Diskussion klargelegt, dass darunter zum Beispiel keine Sozial- oder Sportvereine die irgendein Kulturevent usw. veranstalten zu verstehen sind, denn diese haben einen anderen Topf - wir haben
bei unseren Subventionen nach wie vor die Topflösung - und sagen dann,
dass sie für diese Veranstaltungen eine Unterstützung haben möchten. Die
Frau Bürgermeisterin hat mir in der Sitzung des Stadtsenates versichert,
dass es in begründeten Fällen, wenn es sich um ein sinnvolles Anliegen
handelt, durchaus möglich ist, verschiedene Töpfe ansprechen zu können.
Ein wichtiger Punkt, der zum Glück auch geändert wurde, war
die Frage der Haftung der Organe. In der ursprünglichen Fassung hat es
nämlich eine Bestimmung gegeben, dass die Organe - sprich der Vereinsvorstand - die persönliche Haftung übernehmen und sich verpflichten, die
Subvention im Falle der missbräuchlichen Verwendung über Aufforderung
des Stadtmagistrates Innsbruck unverzüglich zurückzuzahlen. Das ist eine
GR-Sitzung 24.2.2005