Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_02-Feber.pdf
- S.96
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30.
III 3157/2004
Bebauungsplanentwurf Nr. AM - B13, Amras, Bereich
Griesauweg zwischen Grabenweg und Trientlgasse (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. AM - B11,
Zeichn. Nr. 3583), gemäß § 56 Abs. 3 TROG 2001
------------------------------------------------------------------GR Hafele: Während der gesetzlichen Frist ist eine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahme liegt dem Akt im Original bei.
Es wird darin auf einen Widerspruch zwischen einem zwischenzeitlich genehmigten Bauverfahren und den Festlegungen der Straßen- und Baufluchtlinie im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. AM - B13
hingewiesen. Die Mag.-Abt. III, Tiefbau und Verkehrsplanung stellen dazu
fest, dass der geplante Fuß- und Radweg im Bereich der Gp. 685/16 undurchführbar ist und an dessen Stelle nur ein 1,50 m breiter Gehweg errichtet wird. Der Radweg soll in diesem Abschnitt künftig südlich der bestehenden Baulandgrenze errichtet werden.
In diesem Sinne werden die betroffenen Grundstücke
Gpn. 685/16, 685/17 und eine Teilfläche der Gp. 3074, alle KG Amras, aus
dem Planungsbereich herausgenommen.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 10.2.2005:
Der Bebauungsplanentwurf Nr. AM - B13, Amras, Bereich Griesauweg
zwischen Grabenweg und Trientlgasse (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. AM - B11, Zeichn. Nr. 3583), gemäß § 56 Abs. 3 TROG 2001 wird
unter Herausnahme der Gpn. 685/16, 685/17 und einer Teilfläche der
Gp. 3074, alle KG Amras, aus dem Planungsbereich beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 24.2.2005