Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf
- S.62
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binnen zwei Jahren ab Vertragsabschluss vorliegen, ist jeder Vertragsteil
berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, unter Setzung einer Nachfrist von zwölf
Wochen vom Tausch- und Dienstbarkeitsvertrag zurückzutreten, wobei dies
die Auflösung und allenfalls Rückabwicklung sämtlicher im Rahmen des
gegenständlichen Vertrages vereinbarten wechselseitigen Grundabtretungen
und Rechtseinräumungen im Verhältnis
aller drei Vertragsparteien bewirkt.
8.
Die für den gegenständlichen Grundtausch anfallenden Grunderwerbsteuern und (Immobilien-)Ertragsteuern sowie Eintragungsgebühr haben die Stadt
Innsbruck, die Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGesmbH (NHT)
und die Innsbrucker Stadtbau GmbH
für die jeweils von ihnen erworbenen
Teilflächen (Grunderwerbssteuer und
Eintragungsgebühr) bzw. von ihnen
veräußerten Flächen (Immobilienertragssteuer bzw. Körperschaftssteuer)
selbst zu tragen.
Die Kosten für die Abgabenerklärung
durch einen Rechtsanwalt oder Notar
tragen die Stadt Innsbruck, die Neue
Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGesmbH (NHT) und die Innsbrucker Stadtbau GmbH zu gleichen
Teilen. Die Beglaubigungskosten trägt
jede Vertragspartei für sich selbst.
9.
Die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten dieses
Rechtsgeschäftes vertraglich zu regeln.
10. Die Bedeckung für die zulasten der
Stadt Innsbruck anfallende Grunderwerbssteuer erfolgt auf der Haushaltsstelle AOB 258 Fonds 846000 Wohnund Geschäftsgebäude Finanzposition
1.001100 Unbebaute Grundstücke IA
P000_GRUNDSTUECKSANKAUF Deckungsring P.258-1.
Die Bedeckung der zulasten der
Stadt Innsbruck anfallenden Immobilienertragssteuer (Körperschaftssteuer)
erfolgt auf der Haushaltsstelle AOB 258
Fonds 801000 Finanzposition
1.710.000 Öffentliche Abgaben DK Deckungsring D.DK258.
GR-Sitzung 25.04.2023
19.
V KJ 3996/2023
Weiterqualifizierungsmodell für
Assistenzkräfte in städtischen
Kindergärten in Kooperation mit
der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik Kettenbrücke - Kollegausbildung
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 19.04.2023:
Dem beschriebenen Weiterqualifizierungsmodell für Assistenzkräfte in städtischen
Kindergärten in Kooperation mit der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik Kettenbrücke - Kollegausbildung wird zugestimmt.
Der Schaffung von drei Dienstposten in der
Verwendungsgruppe d wird zugestimmt.
Diese sind für den Dienstpostenplan 2024
anzumelden. Es wird zugestimmt, dass für
den Zeitraum September - Dezember 2023
als zwischenzeitliche Bedeckung dieser drei
Dienstposten offene Stellen in der Verwendungsgruppe Ki herangezogen werden können.
StRin Mag.a Mayr: Ich melde mich zu diesem und dem folgenden Punkt zu Wort. Es
geht um die aktuellen Maßnahmen für den
Kindergartenbereich. Das Weiterqualifizierungsmodell ist in Kooperation unseres Amtes - ich möchte allen voran Dr.in Zabernig
erwähnen - und der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik Kettenbrücke Innsbruck
(BAfEP) entwickelt worden. Die AssistentInnen nutzen jeweils am Montag und Dienstag die Arbeitszeit, die ihnen angerechnet
wird, für den Besuch des berufsbegleitenden Kollegs.
Im Akt ist alles enthalten. Einerseits übernehmen wir das Schulgeld und andererseits
spielen wir sie frei, um die Weiterqualifizierung, die wir so dringend brauchen, zu ermöglichen.
Beim zweiten Antrag geht es darum, die
Kindergärten analog zu den Schulen mit administrativen Kräften zu unterstützen. Damit
sollen die Leitungen für die pädagogische
Arbeit freigespielt und bei der Büroarbeit unterstützt werden.
Ich möchte nochmals unterstreichen, dass
Wertschätzung, die wir dieser Berufsgruppe
entgegenbringen können, das Wichtigste
ist. Die Wertschätzung spiegelt sich auch