Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_12-November.pdf

- S.7

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1.

Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Laut § 25
Abs. 1 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der Gemeinderat
die Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen zu beschließen.

Ich darf bekannt geben, dass nachstehend
angeführter Punkt wegen offener Servitutsund Grundabtretungsfragen von der Tagesordnung abgesetzt wird:
Zu Punkt 9., Anträge des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte:
l)

Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
2.

Genehmigung der Tagesordnung

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht zugegangen.
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte einen Einwand?
GR Grünbacher: Ich habe einen Absetzungsantrag bzw. möchte anregen, da ich
keinen Antrag stellen kann, nachstehend
angeführten Punkt abzusetzen und im Vorfeld dem Ausschuss für BürgerInnenbeteiligung und Petitionen zuzuweisen:
Zu Punkt 9., Anträge des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte:
m) Schutzzone Nr. 8, Vill, gemäß § 8 Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz
(SOG) 2003
Dieses Thema würde sich brillant für ein
BürgerInnenbeteiligungsverfahren eignen.
Die Ungleichbehandlung zu Igls ist wirklich
eklatant.

Ich beantrage, als Nachtrag nachstehend
angeführten Punkt auf die Tagesordnung zu
nehmen:
-

Der vorstehend angeführte Punkt wird nicht
von der Tagesordnung abgesetzt.

Umnominierung im gemeinderätlichen
Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte

Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung sowie vorstehend angeführter Punkt als Nachtrag zur Tagesordnung werden genehmigt.
Ich beantrage, nachstehend angeführte
Punkte in die nicht öffentliche Sitzung zu
verweisen:
Zu Punkt 4., Anträge des Stadtsenates:
e)

Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf des
Grundstückes 773/3, vorgetragen in
EZ 1037, KG 81102 Amras, im Ausmaß von 450 m2, Übernahme des Baurechtes Kohla Max von der Rathgeber
GesmbH - Konditionen

f)

Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf des
städtischen Grundstückes 628/6,
KG Amras (Josef-Mayr-Nusser-Weg),
im Ausmaß von 2.969 m2 an die
GE Immobilienverwaltungs GesmbH Konditionen

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich lasse über
die Absetzung des vorstehend angeführten
Punktes von der Tagesordnung abstimmen.
Mehrheitsbeschluss (gegen 7 GRÜNE ausgenommen Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider - und SPÖ; 13 Stimmen):

Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. HA - B19, Höttinger
Au, Bereich Höttinger Au 22 (als Änderung des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA - B5 und des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. HA - B5/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Der Verweisung der vorstehend angeführten Punkte in die nicht öffentliche Sitzung
wird zugestimmt.

GR-Sitzung 8.11.2012