Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_12-November.pdf
- S.20
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nicht. Es ist wichtig, dass jede Fraktion die
Option hat, hier mitzugestalten.
Ich danke an dieser Stelle noch einmal
Dr. Hütter und Mag. Krismer für die tolle
Zusammenarbeit, aber auch für die professionelle Einbindung, denn diese war für uns
wichtig.
Ich darf nun um die Präsentation bitten.
Dr. Hütter: Ich danke für die Einladung und
die Möglichkeit, unser Konzept bzw. den
Konzeptentwurf - wir sprechen von einer Art
Working Progress - hier präsentieren zu
dürfen. Es ist uns natürlich das Feedback
des Gemeinderates ganz wichtig.
Zum Hintergrund der ganzen Geschichte:
Das Konzept habe ich mit meinem Kollegen
Mag. Krismer erarbeitet. Der Hintergrund ist
das Arbeitsübereinkommen der Stadtregierung von Innsbruck, das sie alle ganz genau
kennen. Der Auftrag für dieses Konzept
war, ein gemeinsames Verständnis für das
Thema der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung herzustellen. Dies ist wie im Baugewerbe, denn bevor man zu bauen beginnt,
muss man eine Baustelle einrichten.
Es wurde schon im Ausschuss für Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung und Petitionen
diskutiert, mit diesem Konzept die Leitblanken und die Rahmenbedingungen für die
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung zu erarbeiten. Wir wollen hier nichts vorgeben,
denn es wäre ein Widerspruch, wenn wir
einerseits über Beteiligung sprechen und
andererseits etwas vorgeben. Eine gemeinsame Erarbeitung steht im Vordergrund.
Der Auftrag war, gemeinsames Verständnis
herzustellen, die Grundlagen für einen koordinierten Start der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung zu erarbeiten und auch den
Rahmen für das notwendige Commitment
und die Weiterentwicklung herzustellen.
Ohne politisches Commitment, das wissen
Sie genau, funktioniert die Bürgerinnen- und
Bürgerbeteiligung nicht.
Was ist bisher schon geschehen? Am
31.10.2012 fand eine Sitzung des Ausschusses für Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung und Petitionen statt. Wir haben den
Sitzungstermin kurzfristig in den frühen
Morgen verlegt. Damals wurde dieses Konzept präsentiert. Es war uns das Feedback
des Ausschusses für Bürgerinnen- bzw.
Bürgerbeteiligung und Petitionen wichtig.
GR-Sitzung 8.11.2012
Heute findet die entsprechende Präsentation im Gemeinderat statt. Es ist mit dem
Magistratsdirektor Dr. Holas vereinbart,
dass bei der Führungskräfteklausur am
6.12.2012 das Konzept präsentiert wird.
Dort werden die Verbesserungsvorschläge,
das Feedback, die Ergänzungen sowie die
Akzentuierungen von der Verwaltung eingeholt.
Wir dürfen Ihnen jetzt kurz das Konzept
präsentieren. Was ist Bürgerinnen- und
Bürgerbeteiligung generell? Im Konzept
finden Sie dazu auch einige Ausführungen.
Wir haben uns dazu auch an den Standards
der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung
orientiert, die vom Bundeskanzleramt kooperativ mit einer ganzen Reihe von Institutionen erarbeitet worden sind. Der Ministerrat hat dies als Grundlage für Beteiligungsprozesse in Österreich so beschlossen. Wir
haben uns daran sehr stark orientiert.
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung ist die
Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger
ihre Interessen und Anliegen bei öffentlichen Vorhaben zu vertreten und einzubringen. Es ist ganz wichtig, dass das Zusammenspiel von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft, wie Bürgerinnen und Bürgern,
gut organisiert ist, um eine verlässliche Zusammenarbeit zu garantieren.
Es ist uns auch wichtig, zu sagen, was die
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung nicht
sein soll. Bürgerinnen und Bürgerbeteiligung ersetzt nicht die politische Entscheidungskompetenz des Gemeinderates sowie
die Kompetenzen und Aufgaben der Verwaltung. Zudem soll die Bürgerinnen- und
Bürgerbeteiligung auch nicht anstelle des
politischen Wettstreites, der wichtig, konstruktiv und lebendig für eine Kommune ist,
stehen. Das wäre eine andere Baustelle
oder ein anderes Paar Schuhe, wie man so
schön sagen würde.
Das Stichwort dazu wäre, dass die Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung kein Ersatzgemeinderat ist. In den Standards für die
Öffentlichkeitsbeteiligung ist auch eine Gliederung mit dem Namen "Stufen der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung" zu finden.
Auf der untersten Stufe sprechen wir über
die Information bzw. die informative Öffentlichkeitsbeteiligung. Natürlich wird die Öffentlichkeit über die Vorhaben informiert.
Das ist die unterste Stufe. Die nächste Stufe