Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_12-November.pdf

- S.39

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16.

I-RA 1149/2012
ECHIDNA Real Estate GesmbH,
Einräumung einer Option betreffend Kauf des Grundstückes 1001,
vorgetragen in EZ 1592, KG Innsbruck, Ing.-Etzel-Straße Nr. 30

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenats vom 31.10.2012:
Die Stadt Innsbruck schließt mit der ECHIDNA Real Estate GesmbH den vorliegenden Optionsvertrag betreffend das Grundstück 1001 in EZ 1592, KG Innsbruck, mit
der Liegenschaftsadresse Ing.-Etzel-Straße
Nr. 30.
Dieser Antrag wurde in der Sitzung des
Stadtsenates mit zwei Gegenstimmen beschlossen.
Bezüglich des Optionsvertrages, welcher
dem Stadtsenat vorliegt, darf ich eine Bitte
äußern: Seitens der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsverwaltung, gab es das Ersuchen,
dass zwei Punkte ergänzt werden sollten,
die im Sinne und Vorteil der Stadt Innsbruck
liegen:
Einerseits handelt es sich bei den Ergänzungen um eine aufschiebende Bedingung.
1.

Der Optionsvertrag ist ergänzend unter
die aufschiebende Bedingung zu stellen, dass die Stadt Innsbruck das Eigentum am Baurecht in EZ 1593 erwirbt und der entsprechende - zwischen der Stadt Innsbruck und der
Schlüsselverlag J. S. Moser GesmbH
abzuschließende Vertrag - im Grundbuch durchgeführt wird.

Ansonsten könnte der Vertrag, trotz Gemeinderatsbeschluss, nicht unterfertigt werden, wenn diese aufschiebende Bedingung
nicht existiert.
Die zweite Ergänzung:
2.

Die Stadt Innsbruck soll sich weiters
die Möglichkeit offenhalten, das Grundstück 1001, vorgetragen in EZ 1592,
KG Innsbruck, in die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) einzubringen.

Das durch den Hintergrund, weil wir nicht
wissen, ob im Rahmen dieser bzw. einer
Projektrealisierung Teilflächen freibleiben,
die der Realisierung durch die Innsbrucker
GR-Sitzung 8.11.2012

Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) unterliegen. Bei Zustimmung der ECHIDNA Real
Estate GesmbH soll der Optionsvertrag
nicht wieder neu aufgerollt werden.
3.

Die aufschiebende Bedingung und der
Vorbehalt der Einbringung sollen in den
Optionsvertrag eingearbeitet werden.

Über diese Punkte werde ich auch noch
abstimmen lassen.
StR Mag. Dr. Platzgummer: Wir haben in
der letzten Sitzung des Gemeinderates intensiv über den Ankauf des Baurechtes
diskutiert und die Meinungen ausgetauscht.
Nun liegt ein weiterer Schritt bei diesem
Thema vor. In der heutigen Sitzung habe
ich nicht mehr die Hoffnung, dass wir einen
Meinungsumschwung herbeiführen können.
Die Hoffnung hatte ich in der letzten Sitzung. Dennoch möchte ich hier im Gemeinderat die Position der Innsbrucker Volkspartei (ÖVP) festhalten. Mir ist klar, dass die
Abstimmung danach anders ausfallen wird.
Bei diesem Thema sind mir zwei Punkte
wichtig. Ich glaube, dass die zwei Punkte,
die ich ansprechen möchte, anhand der
Vorlagen, die vorliegen bzw. durchgeführt
wurden, nicht ideal sind. Ich nehme zur
Kenntnis, dass durch die aufschiebende
Bedingung, die jetzt eingefügt wird, eine
Verbesserung erzielt wird, wenn diese so
beschlossen wird.
Wir, die Innsbrucker Volkspartei (ÖVP),
werden grundsätzlich gegen dieses Geschäft stimmen. Dafür darf ich zwei Gründe
vorbringen: Der eine betrifft die Vorgangsweise. Bei dieser Vorgangsweise fühle ich
mich nicht korrekt behandelt. Eigentlich sollten sich alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte so fühlen. Das deshalb, weil in
der Diskussion in der Gemeinderatssitzung
am 25.10.2012 gesagt wurde, dass der Vertrag noch nicht unterfertigt sei. Außerdem
wurde auch gesagt, dass dieser Vertrag erst
aufgesetzt werden müsse und erst dann in
den Gemeinderat eingebracht werden könne, was aber sehr bald erfolgen werde.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Diese Feststellung ist nicht richtig.)
In Wahrheit wurde uns am 26.10.2012 mitgeteilt, dass der Vertrag und die Vorlage für
die nächste Stadtsenatssitzung bereits fertig
seien. Siehe da, die Vorlage für die Sitzung