Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_12-November.pdf

- S.52

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- 719 -

32.

III 9924/2012

Beschluss (einstimmig):

Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR - B6, Pradl, Bereich zwischen Amraser Straße, Körnerstraße, Egerdachstraße, Pestalozzi- und Gabelsbergerstraße sowie
Linden-, Kranewitterstraße und
Rudolf-Greinz-Straße, gemäß § 56
Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011

Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.10.2012 (Seite 719) wird angenommen.
33.

Entwurf des Bebauungsplanes
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B20, Höttinger Au, Bereich zwischen Fischerhäuslweg, Ursulinenweg,
Amberggasse, Pirmingasse und
Daneygasse, gemäß § 56 Abs. 1
und 2 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. PR - B6, Pradl, Bereich zwischen
Amraser Straße, Körnerstraße, Egerdachstraße, Pestalozzi- und Gabelsbergerstraße
sowie Linden-, Kranewitterstraße und Rudolf-Greinz-Straße, gemäß § 56 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011, zu
beschließen.
StR Mag. Dr. Platzgummer: Bei diesem
Thema geht es um eine entsprechende Auflage, die heute beschlossen werden soll.
Das befürworten wir, die Innsbrucker Volkspartei (ÖVP), durchaus.
Parallel dazu gibt es eine Verordnung, die
gemeinsam mit dem Entwurf des Bebauungsplanes aufgelegt wird. Damit werden
die örtlichen Bauvorschriften vorgelegt. Im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte habe ich auch darauf hingewiesen, dass ich dieses Projekt grundsätzlich mitgetragen habe und auch für vernünftig halte.
Ich möchte nur anmerken, dass versucht
werden sollte, nicht über die Verordnung
der örtlichen Bauvorschriften letztendlich zu
restriktive Eingriffe in das Eigentum von
Personen vorzunehmen. Wir legen in der
Verordnung fest, wie groß und welche
Grünflächen im Eigentumsbereich von relativ kleinen verwendet werden dürfen. Überspitz gesagt, werden wir nicht noch das
letzte Blümchen in die Verordnung aufnehmen. Dass Versiegelungsflächen benötigt
werden, ist mir klar.
Das wollte ich in der heutigen Gemeinderatssitzung anmerken, da ich dasselbe im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte angemerkt habe.

GR-Sitzung 8.11.2012

III 9925/2012

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.10.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B20, Höttinger Au, Bereich
zwischen Fischerhäuslweg, Ursulinenweg,
Amberggasse, Pirmingasse und Daneygasse, gemäß § 56 Abs. 1 und 2 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011, wird beschlossen.
34.

III 9926/2012
Entwurf des Bebauungsplanes
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B38, Arzl, Bereich westlich Kreuzgasse und
nördlich der Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) (als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. AL - B20/1), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich (gegen
GR Buchacher; 1 Stimme),
die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. AL - B38, Arzl, Bereich westlich Kreuzgasse und nördlich Österreichischen Bun-