Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_12-November.pdf
- S.54
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37.
III 9929/2012
Beschluss (einstimmig):
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. RE - B5/5, Pradl-Reichenau,
nordöstlichster Bereich Reichenauer Straße Nrn. 67 bis 69 (als
Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE - B5/2) gemäß § 56 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.10.2012:
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.10.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. RE - B5/5, Pradl-Reichenau,
nordöstlicher Bereich Reichenauer Straße
Nrn. 67 bis 69 (als Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE - B5/1),
gemäß § 56 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
38.
III 9930/2012
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. AL
- Ö33, Arzl, Bereich nördlich Finkenbergweg/östlich Purnhofweg
(als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002), gemäß § 32 Tiroler
Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 8.11.2012
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. AL
- Ö33, Arzl, Bereich nördlich Finkenbergweg/östlich Purnhofweg (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes [ÖROKO] 2002), gemäß § 32 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
39.
III 6124/2012
Bebauungsplan und Ergänzend-er
Bebauungsplan Nr. DH - B7, Dreiheiligen, Bereich Sillinsel, gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die geforderten Verträge sind abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich (bei Stimmenthaltung GRin Dr.in Krammer-Stark; 1 Stimme,
gegen GRin Duftner; 1 Stimme),
den Bebauungsplan und Ergänzenden Bebauungsplan Nr. DH - B6, Dreiheiligen, Bereich Sillinsel gemäß § 56 Abs. 1 und 2 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011,
zu beschließen.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 66 Abs. 5
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) unter
der aufschiebenden Bedingung, dass dem
Flächenwidmungsplan die nach § 67 Abs. 2
erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.