Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf
- S.77
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- 457 -
Diese einfach hineingeworfenen Unterstellungen, auch von GR Onay, sind unterirdisch!
Ich darf empfehlen, die Auflage zu beschließen, so wie es auch der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
dem Gemeinderat zur Beschlussfassung
empfiehlt. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es auch eine zweite Runde gibt,
bei der es dann um den Beschluss geht. Es
werden dazu wahrscheinlich auch Stellungnahmen eingeholt und es wird auch weiterhin noch viel darüber diskutiert werden.
Aber bitte, nicht nur davon reden, was alles
schlecht ist, sondern auch darauf schauen,
was gut ist. Es gibt viele Punkte, wie Bgm.Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc erwähnt
hat, die nicht schlecht sind, auch wenn es
den Grünen nicht gefällt.
Vielleicht muss man lernen, damit zu leben,
dass man nicht immer auf der Seite der
Mehrheit ist! Wobei das bei den GRÜNEN
eher der Regelfall ist.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ
ohne GR Buchacher, LI und ALI, 14 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2022 (Seite 450) wird angenommen.
31.
MagIbk/57174/SP-BB-IG/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IG-B15, Igls, Bereich zwischen
Igler Straße, Patscher Straße,
Gsturnsteig und Baulandgrenzen
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG-B6, 2. Entwurf), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.04.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
GR-Sitzung 25.04.2023
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
32.
MagIbk/57287/SP-BB-IG/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IG-B16, Igls, Bereich nördlich
Igler Straße, Habichtstraße, Viller
Steig, Eichlerstraße, Serlesweg
und Grätschenwinkelweg bis zur
Baulandgrenze (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. IG-B8,
3. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.04.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
33.
MagIbk/57495/SP-BB-HÖ/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B29, Hötting, Bereich Höttinger Gasse 16 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. HÖB13), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.04.2023: