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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_12-November.pdf

- S.116

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Hinsichtlich der durch die Stadt Innsbruck neu übernommenen Haftungen bestätigte die Kontrollabteilung, dass in allen Fällen die gemäß
§ 78 Abs. 1 IStR erforderlichen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen
der Tiroler Landesregierung eingeholt worden sind.
Aufteilung nach
Rechtsträger

Mit einem betraglichen Anteil von ca. 47 % entfällt der Großteil der
übernommenen Bürgschaften und Garantien auf Haftungen bezüglich
der IKB AG. Ein Anteil von ca. 41 % betrifft Darlehen der IIG & Co KG
und von durch die IISG verwalteter Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEGs). Ca. 6 % der von der Stadt Innsbruck übernommenen
Haftungen sind Ausleihungen der Abfallbehandlung Ahrental GmbH
(AAG) zuzurechnen. Ca. 2 % des Haftungsvolumens per 31.12.2011
sind der Innsbrucker Stadtbau zuordenbar. Weitere 2 % der übernommenen Haftungen entfallen auf das „Haus St. Josef am Inn“. Bei den
restlichen ca. 2 % handelt es sich im Wesentlichen um Haftungsübernahmen für die COME, die IVB, den Alpenzoo sowie sozial tätige Vereine (als Betreiber von bspw. Behinderten- und Seniorenheimen usw.).

Garantie(n) im Zusammenhang mit
CBL-Geschäften der
IKB AG – betraglicher
Ausweis per 31.12.2011
– Empfehlung(en)

Im Hinblick auf den Ausweis der CBL-Garantie(n) für die IKB AG im
Haftungsnachweis der Stadt Innsbruck bemängelte die Kontrollabteilung einerseits, dass sich die Ermittlung des relevanten Haftungsbetrages nicht auf den für den Nachweis über den Stand an Haftungen geltenden Stichtag 31.12.2011, sondern den 02.01.2012 bezieht. Andererseits wurde zur Ermittlung des maßgeblichen Euro-Gegenwertes ein
Dollar-Wechselkurs per 06.01.2012 von 1,2776 herangezogen. Der
Dollar-Tagesschlusskurs per 30.12.2011 (Freitag) wäre allerdings bei
1,2960 gelegen. Dies hätte sich auf den Haftungsbetrag in der Weise
ausgewirkt, als sich zum Bewertungsstichtag 31.12.2011 rechnerisch
ein um ca. € 871.000,00 niedrigerer Euro -Gegenwert ergeben hätte.
Für die Haftungsnachweise der Jahresrechnungen 2012 und 2013 der
Stadt Innsbruck empfahl die Kontrollabteilung, in Absprache mit der IKB
AG eine stichtagsbezogene Bewertung der Garantien per jeweiligem
31.12. des Jahres sicherzustellen.
Zudem wurde von der Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass der
im Nachweis über die übernommenen Haftungen der Stadt Innsbruck
unter der Position „ursprüngliche Darlehenshöhe“ ausgewiesene Betrag
von 85.600.000,00 den maximalen ursprünglichen US-Dollar-Haftungsbetrag abbildet, während die weiteren unter dieser Position ausgewiesenen Beträge betreffend von der Stadt Innsbruck abgegebener Garantien Euro-Beträge darstellen. Im Sinne der Einheitlichkeit und um allfälligen Missverständnissen vorzubeugen empfahl die Kontrollabteilung,
diesen Betrag mit einem korrespondierenden Euro-Gegenwert auszuweisen. Dies hauptsächlich auch deshalb, da ansonsten die als ursprüngliche Darlehenshöhe ausgewiesene Gesamtsumme der ursprünglichen Darlehenshöhen der städtischen Haftungen und Garantien (314.460.418,19) mit Währungsvermischungen (Euro und
US-Dollar) behaftet ist.
Die MA IV sagte in ihrer dazu abgegebenen Stellungnahme zu, dass im
Sinne der Empfehlung(en) der Kontrollabteilung die Bewertung der
CBL-Garantie(n) im Haftungsnachweis ab der Jahresrechnung 2012
stichtagsbezogen per 31.12. des Jahres erfolgen und mit einem korrespondierenden Euro-Gegenwert ausgewiesen werden wird.

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Zl. KA-06265/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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