Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf

- S.82

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- 828 -

Die Stadtgemeinde Innsbruck beschließt,
die moralische Verantwortung für Verluste
und Schäden, die als Folge von oder im
Zusammenhang mit dem nationalsozialistischen Regime den jüdischen Bürgerinnen und Bürgern sowie den anderen
Opfern des Nationalsozialismus zugefügt
wurden, durch freiwillige Leistungen
anzuerkennen.
In diesem Geiste werden im Rahmen der
Rechtsordnung von der Stadtgemeinde
Innsbruck Restitutionsmaßnahmen bei
entzogenen Vermögensbeständen
gesetzt, die in das Eigentum oder in die
sonstige Verfügungsgewalt der Stadtgemeinde Innsbruck gelangt sind.
Dabei geht es um eine heikle Sache und
ich darf den Mitgliedern des Gemeinderates mitteilen, dass wir mit den jüdischen
Mitbewohnern, unter der Präsidentin, Dr.
Eva Fritsch, in allerbester Übereinstimmung und Harmonie sind.
Ich darf daran erinnern, dass die Feststellung, wo sich der jüdische Friedhof
befunden hat, nämlich am Judenbichl,
alles wieder so gemacht wurde wie vorher.
Heute geht es darum, dass wir uns an das
"Handling" vom Land Tirol anlehnen. Wir
haben mehrfach über DDr. Morscher, die
Mag.-Abt. I, Präsidial- und Rechtsangelegenheiten sowie über die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck nachforschen
lassen, ob bei uns noch irgendetwas
Größeres "herumschwimmt". Das war aber
nicht der Fall.
Es gibt eine Person in der Stadt Innsbruck,
die ständig behauptet, dass ihr Unrecht
geschehen ist. Das stimmt einfach nicht,
diese Person bildet sich das ein. Wenn
jemand mit einem solchen Ansinnen
kommen würde, würden wir das augenblicklich prüfen lassen. Kein Mitglied des
Gemeinderates wird jemandem, dem
Unrecht geschehen ist - nur muss es
stimmen - nicht helfen.
Das wäre ein Weg, wie man solche Leute
entschädigen könnte. Unsere bisherigen
Recherchen haben dieses Ergebnis
ergeben. Wenn es trotzdem etwas geben
sollte, was noch jemand anmeldet, werden
wir sofort der Sache nachgehen und das
im Gemeinderat behandeln. Das ist eine
klare Angelegenheit.
GR-Sitzung 22.11.2007

StRin Mag.a Schwarzl: Jawohl, es ist dies
eine klare Angelegenheit, aber ich möchte
nur noch drei Sätze anfügen, damit es im
Protokoll aufscheint, weil ich vergessen
habe, dies im Stadtsenat protokollieren zu
lassen:
Ich habe im Stadtsenat angeregt, dass
man die städtischen Beteiligungen mit
aufnehmen soll. Von Seiten des Magistratsdirektors und Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Platzgummer hat man mir versichert,
dass die Beteiligungen mit dem letzten
Teil im letzten Satz subsumiert sind:
"… die in das Eigentum oder in die
sonstige Verfügungsgewalt der Stadtgemeinde Innsbruck gelangt sind."
Mit "sonstiger Verfügungsgewalt" sind
auch die städtischen Beteiligungen
gemeint. Das wollte ich noch zur Kenntnis
bringen, damit dies auch protokollarisch
festgehalten wird.
StRin DR.in Pokorny-Reitter: Ich bedanke
mich dafür und gehe davon aus, dass wir
zu einem einstimmigen Beschluss
kommen werden. Damit setzen wir in
dieser wirklich notwendigen Geschichte
einen wichtigen Akt, um Menschen, die in
dieser Gräuelherrschaft unter Umständen
auch mit Beteiligung der Stadt zu Schaden
gekommen sind, eine entsprechende
Entschädigung zukommen zu lassen.
Dafür möchte ich mich ganz herzlich
bedanken.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es geht
hier insbesondere um die Übernahme der
moralischen Verantwortung.
GR Haager: Es wäre von Interesse, ob die
anderen Dinge, die arisiert wurden,
erledigt sind? Hier fällt mir zum Beispiel
das Kaufhaus Tyrol ein. Das war nämlich
ein rein jüdischer Besitz.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es geht
hier um Sachen, Gegenstände bzw. um
bewegliches und unbewegliches Gut, das
in das Eigentum der Stadtgemeinde
Innsbruck gekommen wäre.
GR Haager: Im Antrag steht "jüdische
Bürgerinnen und Bürger sowie andere
Opfer".
StRin Mag.a Schwarzl: Nach dem Jahr
1945 hat es eine Zeit lang Vergleiche
anhand von Arisierungsakten gegeben,