Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf
- S.107
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- 853 -
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Sportausschusses werden gemäß Beilage genehmigt.
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 9.11.2007.
23.
III 16323/2007
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. AL - Ö11, Bereich "Arzl-Ost",
nördlich Rumer Straße, östlich
Lehmweg (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2002, Nr. 4000), gemäß
§ 32 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Fritz),
die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. AL - Ö11, Bereich "Arzl-Ost", nördlich
Rumer Straße, östlich Lehmweg (als
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002, Nr. 4000),
gemäß § 32 TROG 2006, zu beschließen.
GR Mag. Fritz: Ich glaube, wir wären uns
fast einig, wenn auf dieser Fläche nicht
zwei Schwarzbauten stehen würden.
Niemand im Gemeinderat würde auch nur
im Traum, im Rahmen der jetzt laufenden
Zehnjahresperiode der Gültigkeit des im
Jahr 2002 beschlossenen Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO), dort
an eine Umwidmung denken. Ich erspare
jetzt den Mitgliedern des Gemeinderates
Stellungnahmen vorzulesen, die eigentlich
dagegen sprechen. Aus den Akten geht
schon hervor, dass die Begeisterung der
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, für diese
Umwidmung eine enden wollende ist.
Es spricht eigentlich viel dagegen, dort
landwirtschaftliche Reserveflächen,
Naherholungsflächen und einige ökologisch wertvolle Flächen - Gebiete die wir
im Örtlichen Raumordnungskonzept
(ÖROKO) aus Gründen des Landschaftsschutzes zu Freihalteflächen gemacht
haben - jetzt zur Umwidmung freizugeben.
GR-Sitzung 22.11.2007
Die fachliche Debatte möchte ich jetzt
nicht ausbreiten, denn wir haben hier
offenbar unterschiedliche Prioritäten, was
ich zur Kenntnis nehmen muss. Aus
unserer Sicht ist es ein ziemlich schwerwiegender Fehler, zwischen dem Ostrand
von Arzl und Rum großflächig, nämlich
mehr als vier Hektar, umzuwidmen und
dann noch eine Dichte - mit Ausnahme
eines kleinen Teilgebietes - vorzusehen,
die mit Boden sparendem Bauen auch
nicht wirklich viel zu tun hat, sondern eine
bessere Einfamilienhausdichte ist.
Es werden vier Hektar landwirtschaftlicher
Grund und Naherholungsgrund umgewidmet, um darauf Einfamilienhausdichten zu
machen und das Ganze um zwei
Schwarzbauten zu sanieren, wo uns
schon einmal der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) an einer Inselwidmung gehindert hat. Deshalb sind wir
jetzt letztlich auf die Idee gekommen, das
ganze Gebiet umzuwidmen und dann
auch noch sehenden Auges in ein
Baulandumlegungsverfahren hineinzulaufen, für das das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) natürlich der unverzichtbare Ausgangspunkt ist. Es ist jetzt
schon absehbar, dass wir es mit Eigentümern zu tun haben, die eine Umwidmung
super finden.
Wenn sie jetzt Bauland haben, ist es
super, aber man soll nicht verlangen, dass
sie einen Grund für Gemeinbedarfseinrichtungen oder Straßen abgeben. Viel
Vergnügen bei diesem Baulandumlegungsverfahren. Man braucht nur den
ersten Amtsbericht über die Diskussion mit
den Anrainern bzw. Grundbesitzern zu
lesen, um zu wissen, dass allein dieses
Baulandumlegungsverfahren unter
Umständen die Geltungsperiode des
derzeitigen Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) von 2002 bis 2012
locker überleben könnte.
Wir stimmen dieser Umwidmung nicht zu,
denn wir glauben, dass der Anlass das
nicht wirklich wert ist. Im Notfall, wie es
der Rechtsstaat gebietet, wird man die
Häuser abreißen müssen, denn es handelt
sich nun einmal um objektive Schwarzbauten, die meiner Erinnerung nach sogar
schon den Besitzer gewechselt haben. Die
ursprünglichen Erbauer, denen man
vielleicht noch nachsichtiger Weise sagen