Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf

- S.110

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- 856 -

Jeder weiß, dass man den Wohnbedarf
mitnimmt und in der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, in mehreren Schritten versucht
hat, dieses Gebiet sinnvoll weiter zu
entwickeln. Es ist hier sehr viel Arbeit
geschehen. Glücklich wird kein Mensch
damit sein, wenn alle gleichermaßen
unglücklich sind. Wir haben diese schmale
Spur erwischt, weil dies erst das Land
Tirol genehmigen muss. Es ist das jetzt
eine Möglichkeit, dieses zu machen.
Die ganze Ursache mit dieser zutiefsten
Verbitterung und dem Michael KohlhaasSymptom liegt schon lange Zeit zurück.
Das war ein subjektives Empfinden, so wie
es jener Herr hat, den ich heute schon
einmal angesprochen habe, der ständig
meint, dass irgendetwas ganz Furchtbares
während der Nazizeit in der Stadt Innsbruck passiert ist. Man muss mir glauben,
dass das nicht zu eruieren ist und dieser
Mensch einem Hirngespinst nachläuft.
Ich kenne den verzweifelten Versuch des
jetzigen Landeshauptmannes, sich
hinsichtlich der Schwarzbauten zu einigen.
Wir sollten diesem möglichen Weg
zustimmen, denn bei einem Abriss dieser
Schwarzbauten würde ich mir gerne
ansehen, ob ihr alle oben stehen und das
verantworten würdet. Ich wage das zu
bezweifeln.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Im
Sinne der einleitenden Worte der Frau
Bürgermeisterin, verzichte ich jetzt auf
meine Wortmeldung. Ich hätte viel zu
diesem Fall zu sagen, weil ich diesbezüglich sehr viel verhandelt und viele Gespräche geführt habe.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Der Antrag des Bauausschusses vom
9.11.2007 (Seite 853) wird angenommen.

24.

III 16325/2007
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. AM - Ö12, Amras, Bereich
Teilfläche der Gpn. 622, 2998/2
und 553/1, alle KG Amras (Altdeponie Rossau), (als Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002,
Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Fritz),
die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. AM - Ö12, Amras, Bereich Teilfläche
der Gpn. 622, 2998/2 und 553/1, alle KG
Amras (Altdeponie Rossau), (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002, Zeichn. Nr. 4000),
gemäß § 32 TROG 2006, zu beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
GR Mag. Fritz: Anlass dieser jetzigen
Änderung ist die an und für sich bedauerliche Tatsache, dass das ursprüngliche
Projekt nicht so gebaut werden kann wie
es gebaut wird. Man hat mittlerweile
festgestellt, dass noch immer Setzungsgefahr auf der Deponie besteht und man
daher diese Abschlaganlage sowohl ein
wenig verschieben als auch in der
Richtung ändern muss.
Es ist richtig, wie im Bauausschuss gesagt
wurde, dass dieses Projekt dadurch
eigentlich nur besser wird. Der Grund für
meine Gegenstimme im Bauausschuss
und unsere Gegenstimme im Gemeinderat
- das gilt auch für den Punkt c) - ist, dass
immer noch eine Trennung, ein Splitting in
zwei Teile, des Projektes stattfindet.
Wir haben von Anfang an gesagt, dass wir
vor allem eine Freizeitanlage inklusive
Grillplatz haben möchten. Dafür sind wir

GR-Sitzung 22.11.2007