Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf

- S.113

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2007_09-November.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2007
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 859 -

dort ein Großmarkt stattfinden kann. Das
ist nicht mehr so effizient, aber ich
erinnere an die Firma Eckert, die nach wie
vor dort Waren anliefert und auch Kunden,
mit ihren LKW"s Waren abholen.
Sollten wir jetzt diese Markthalle in ein
Einkaufszentrum umwidmen, so kommen
verschiedene andere gesetzliche Vorschriften zum Tragen. Ich erinnere nur an
die Gewerbeordnung (GewO) und die
Marktordnung usw. Zum Beispiel ist bei
einem Einkaufszentrum die Größe der
Verkaufsfläche festgelegt.
Im Baurechtsvertrag der Markthalle ist
enthalten, dass es möglich ist, Notstände
bzw. Verkaufsstände zu errichten. Sollten
wir diese Flächenwidmung vornehmen,
könnte es zu Problemen mit den Anrainerinnen bzw. Anrainern oder auch mit der
Führung der Markthalle kommen.
Daher ist es notwendig, hier genau
nachzufragen, damit man in Zukunft kein
Problem bekommen wird. Ich würde nach
wie vor dafür plädieren, eine Sonderflächenwidmung in Richtung Marktplatz zu
machen, wenn dies möglich sein sollte.
Eine Widmung als Einkaufszentrum ist
hier besonders problematisch. Das
möchte ich nur für die Entscheidung
anmerken. Ich werde mich hier der
Stimme enthalten, bis diese Sache geklärt
ist.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer:
Jetzt geht es um die Auflage.
GR Mag. Fritz: Es ist wahrlich nicht der
Einfall der Mag.-Abt. III, Stadtplanung oder
des amtsführenden Stadtrates und auch
nicht des Gemeinderates, die Markthalle,
die sich seit sechzig Jahren rechtmäßig an
dieser Stelle befindet, zum Einkaufszentrum zu erklären. Es ist nur so - das habe
ich in der letzten Sitzung schon ausgeführt -, dass uns der § 110 der Übergangsbestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG), der eine
legistische Scheußlichkeit ersten Ranges
und inhaltlich ein grober Unfug ist, zwingt,
dies zu tun.
Das ist von der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, sehr genau geprüft worden, und es
gibt keinen anderen Weg. Wenn wir der
Markthalle irgendeine Entwicklungschance
geben wollen, dann braucht sie eine
GR-Sitzung 22.11.2007

rechtsgültige Flächenwidmung im Sinne
des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006
(TROG).
Wenn wir wüssten, dass in den nächsten
zwanzig Jahren dort nichts passiert,
könnten wir sagen, dass wir alles so
lassen wie es ist und es uns egal ist, dass
es mit dem § 110 des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG) nicht zusammenpasst. Wer immer dort in den nächsten
Jahren mehr oder weniger nur eine Wand
versetzen will, muss eine Baugenehmigung haben. Diese Baugenehmigung wäre
von der zuständigen Behörde zu verweigern, wenn keine rechtsgültige Flächenwidmung im Sinne des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 (TROG) vorhanden
ist. Dann darf die Baubehörde keine
neuen Baumaßnahmen genehmigen.
Daher müssen wir das wohl oder übel
machen.
Die Einwände habe ich nicht alle kapiert,
aber man wird sich das im Detail ansehen,
denn dafür gibt es die Auflagefrist. Wir
werden hoffentlich alle diesen Flächenwidmungsplan beschließen. Der Geschäftsführer der Markthalle, wie auch die
einzelnen Marktstandbetreiber usw., die
davon in irgendeiner Weise betroffen sind,
können uns auf mögliche Probleme
hinweisen, welche die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, überprüfen wird. Notfalls
werden wir einen zweiten Entwurf
machen, um auf dem Plan um ein paar
Millimeter eine Linie zu verschieben usw.
Wenn wir diese Fläche jetzt nicht widmen,
kann sich die Markthalle überhaupt nicht
mehr rechtsgültig weiterentwickeln.
GR Ing. Krulis: Ich möchte zu den
Anregungen von GR Heis Folgendes
sagen: Im Bericht der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, den die Mitglieder des
Bauausschusses erhalten haben, wurde
auf die schwierige Situation und auf die
Historie der Markthalle hingewiesen.
Man hat in sehr mühsamer Arbeit die
gesamten Flächen erfasst. Im vorgelegten
Plan sind aber auch die Flächen nördlich
der Markthalle bis zum Gehsteig eingezeichnet. Ich nehme an, dass diese
Flächen integriert wurden.
Heute geht es um die Auflage des
Flächenwidmungsplanes und deshalb
würde ich bitten, dass man von Seiten der