Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf
- S.120
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 866 -
angeführt sind, beheben ja nicht die
grundsätzliche Problematik.
7.
Wenn ja, wie sehen diese aus?
8.
Gibt es dabei auch Überlegungen,
bzw. Möglichkeiten, die bei der Eiserzeugung, die ihrerseits enorme Energiemengen verbraucht (laut Geschäftsführer Alt-Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Bielowski verbraucht der Außeneisring den Strom von 10.000 geöffneten Kühlschränken), entstehende
Abwärme für die Beheizung des Rasens im Sport- und Freizeitpark "Tivoli-Neu" zu nützen?
9.
Gibt es für derartige Überlegungen
bereits Kostenschätzungen, die den
Investitionsbedarf samt jährlichen Energiekosteneinsparungen beziffern?
10. Gemäß eingangs erwähnter Ausschussvorlage betrugen die Rasenheizungskosten für das Spiel der
Swarco-Raiders € 3.130.--. Setzt man
diese in Relation zum Stromverbrauch von 68,05 MWh, so ergibt sich
ein Strompreis für die Olympia-Sportund Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) von 4,6 Cent/KWh
brutto.
10.1
Ist diese Berechnung richtig?
10.2
Wie kommt es zu diesen äußerst
guten, weit unter den sonst üblichen offiziellen Unternehmenstarifen liegenden Konditionen für die
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH
(OSVI)?
Mag.a Schwarzl, Mair, Dr.in Krammer-Stark
und Mag.a Pitscheider, alle e. h.
36.3
Bergisel BetriebsgesmbH,
Mietvertrag betreffend BergiselStadion: Snowboard-Contest
"Air & Style Quarterpipe Innsbruck" am 2.2.2008 im BergiselStadion, kostenlose Überlassung, Übernahme der Kosten,
Veranstaltung "Public Viewing
EURO 08", Haftung, Mieteinnahmen, Kosten (Die Innsbrucker
Grünen)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer verliest die dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen:
Im Frühjahr 2007 wurde die Rückkehr des
Air & Style 2008 auf dem Innsbrucker
Bergisel medial bekannt gegeben. Ein Teil
der Bedingung für die Rückkehr sei die
kostenlose Überlassung des Bergisel an
die Veranstalter, hieß es damals.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer erklärte, das sei aus jenen Tagen möglich,
an denen der Stadt Innsbruck die kostenfreie Nutzung des Bergisel zustünde.
Im Mietvertrag, abgeschlossen zwischen
Stadt Innsbruck und der Bergisel BetriebsgesmbH vom 26.1.2006 heißt es
dazu:
"XV. (Veranstaltungen der Stadt Innsbruck)
Die Mieterin wird der Stadt Innsbruck
dreimal jährlich die Möglichkeit bieten,
das Mietobjekt für nicht kommerzielle
Veranstaltungen - wie zum Beispiel
Jugendtreffen, interregionale Veranstaltungen, Besuche Prominenter etc. - zu
nützen und dem Vermieter Stadt Innsbruck bei solchen Anlässen die Nutzung
der Anlage gegen Erstattung der veranstaltungsbezogenen Betriebskosten und
Nachweis einer ausreichenden Haftlichtversicherung einzuräumen. (…)“
Außerdem heißt es im Mietvertrag
"X. (Haftungen)
Die Mieterin übernimmt für alle durch die
Nutzung und Verbauung der vertragsgegenständlichen Liegenschaft herbeigeführten Schäden die volle Haftung und
verpflichtet sich, die Vermieterin schadund klaglos zu halten. Die Mieterin
verpflichtet sich, Haftpflicht- und Elemen-
GR-Sitzung 22.11.2007