Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf
- S.149
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Verrechnung Guthaben
Die Prüfung zeigte auch, dass, entgegen der Handhabung in den Vorjahren, das im Jahr 2006 aufgrund der geleisteten Vorauszahlungen
errechnete Guthaben nicht mit den Abschlagszahlungen 2007 kompensiert worden ist.
Empfehlung
Die Kontrollabteilung empfahl, künftig erhöhtes Augenmerk auf die
Abrechnungsunterlagen hinsichtlich der Wertanpassungen und Bemessungsgrundlagen zu legen, um die Rückerstattung bzw. Kompensation
von Guthaben oder einer Nachzahlung bemüht zu sein und der Aufforderung zur Überweisung der vorgeschriebenen Abschlagszahlung ihrer
Höhe nach zu entsprechen. In ihrer Stellungnahme teilte die MA IV mit,
dass „im Zuge des Neuabschlusses des Nahverkehrsdienstleistungsund -finanzierungsvertrages, welcher ab 1.1.2008 gelten soll, dieses
Problem mitbehandelt werden wird“.
Bezeichnung
Budgetpost
Abschließend hat die Kontrollabteilung empfohlen, die Verbuchung der
gegenständlichen Transferzahlungen auf dem Posten 755 „Laufende
Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen)“ und nicht wie praktiziert auf 750 „Laufende Transferzahlungen an
Bund, Bundesfonds und Bundeskammern“ vorzunehmen, da es sich
hierbei ausschließlich um Transferzahlungen an die IVB handelt.
3.8 Voranschlagsgruppe 9
Finanzwirtschaft
Transferzahlung
ILL
Bei der Voranschlagsgruppe 9 – Finanzwirtschaft hat die Kontrollabteilung die Ausgaben der Haushaltsstelle 1/914000-755900 - Beteiligungen - Lfd. Transferzlg.-ILL GmbH auf ihre inhaltliche und rechnerische
Richtigkeit hin geprüft. Bei diesen Ausgaben handelt es sich um die
Refundierung der von der Integrierten Landesleitstellen Gesellschaft
mbH (in weiterer Folge kurz ILL genannt) der Stadt Innsbruck vorgeschriebenen Betriebskosten.
Gegenstand und Zweck
des Unternehmens
Gegenstand und Zweck der ILL ist die Durchführung der schnellen und
effektiven Einleitung sowie Koordination von Hilfsmaßnahmen in Notfällen. Die Gesellschaft dient ausschließlich der Förderung gemeinnütziger
Zwecke. Sie strebt keinen Gewinn sondern „nur“ einen unter Berücksichtigung der ihr zufließenden Mittel kostendeckenden Betrieb an.
Anteil Stammkapital
Laut Beschluss des GR vom 29.1.2004 hat sich die Stadtgemeinde
Innsbruck an der Betriebsgesellschaft, der ILL, mit einer Quote von
26 % beteiligt. Das Stammkapital der Gesellschaft betrug € 36.000,00
und wurde von den Gesellschaftern Stadtgemeinde Innsbruck und Land
Tirol mit zur Gänze einbezahlten Stammeinlagen in Höhe von
€ 10.000,00 bzw. € 26.000,00 übernommen. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages vom 30.11.2004 gewähren je
€ 1.000,00 übernommener Stammeinlage eine Stimme. Die Stadt Innsbruck hielt somit bei 10 Stimmrechten. Infolge der genannten Aufteilung der Stimmrechte betrug der Anteil der Stadt Innsbruck am
Stammkapital nicht wie vom GR beschlossen 26 %, sondern 27,78 %.
Zl. KA-08370/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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