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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf

- S.154

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Innsbruck erkennbar war. Bis zum Prüfungszeitpunkt (Juli 2007) wurden erst 0,5 % der Mittel verbraucht, weshalb die Kontrollabteilung der
anordnungsberechtigten MA III / Referat für Umwelttechnik und Abfallwirtschaft empfahl, in Zusammenarbeit mit der MA IV / Referat für
Budgetabwicklung und Finanzcontrolling, das Präliminare noch weiter
zu reduzieren.
Die MA IV / Referat für Budgetabwicklung und Finanzcontrolling teilte
im Anhörungsverfahren dazu mit, dass im Zuge der Erstellung des Voranschlages 2008 im Sinne der Empfehlung der Kontrollabteilung der
Voranschlag der IKB AG für die Wertstoffsammelinseln in den Voranschlag der Stadtgemeinde Innsbruck übernommen worden sei.
Der zuständige Sachbearbeiter der MA III / Amt für Verkehrsplanung,
Umwelt, ging in seiner Stellungnahme sehr detailliert auf die gegenständliche Problematik ein. Komprimiert wiedergegeben, sei die
100 %-ige Unterschreitung im Jahr 2005 auf eine irrtümliche Buchung
der betreffenden Kosten auf einer anderen HHSt. zurückzuführen. Daher würde die Abweichung letztlich 69,4 % betragen. Bezüglich der
geringen Ausgaben bis Ende Juli 2007 argumentierte der Sachbearbeiter mit der seitens der IKB AG durchgeführten Abrechnung einmal jährlich am Jahresende.
Zum Thema Budgetierung wurde ausgeführt, dass die von der IKB AG
jährlich übermittelten Planzahlen dem Referat Umwelttechnik und Abfallwirtschaft nicht bekannt seien und daher auch keine Voranschlagszahlen seitens des Referates genannt werden würden. Durch die von
der Kontrollabteilung vorgeschlagene Zusammenarbeit mit der MA IV
wäre dieses Informationsdefizit aber lösbar. Seitens des Referates
Umwelttechnik und Abfallwirtschaft würde aber eine Änderung der Anordnungsberechtigung präferiert werden.
Mietzinsaufwendungen

Ein Vergleich zwischen den budgetierten Mietzinsaufwendungen mit
den tatsächlich abgerechneten Aufwendungen der von der IIG für die
Stadtgemeinde Innsbruck verwalteten Objekte und Grundstücke wies
in vielen Fällen relativ hohe Über- bzw. Unterschreitungen auf.
Die
für
die
Mietzinsaufwendungen
anordnungsberechtigte
MA IV / Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft nimmt sowohl die
Budgetierung als auch die Abrechnung nach den entsprechenden Meldungen und Vorschreibungen der IIG vor.
In diesem Zusammenhang wurde u.a. festgestellt, dass auf der
HHSt. 1/892010-700000 – Heime Westendorf seit Jahren keine Ausgaben verbucht wurden. Nach erhaltener Auskunft werden für die Jahresrechnung der Stadtgemeinde Innsbruck von der IIG die effektiven Aufwendungen nicht separat vorgeschrieben, sondern die tatsächlichen
Einnahmen mit den angefallenen Aufwendungen gegenverrechnet. Die
dadurch in den letzten Jahren entstandenen Einnahmenüberschüsse
werden von der IIG an die Stadtgemeinde Innsbruck überwiesen.

ZI. KA-12811/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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