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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf

- S.164

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Benützungsgebühren

Im Jahr 2006 hat die Stadt Innsbruck neben den Ausschließlichen Gemeindeabgaben auch Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und –anlagen mit einem Betrag von gesamt € 16,4 Mio.
vorgeschrieben. Im Vergleich zum Vorjahr war eine Erhöhung dieser
Einnahmen von € 5,4 Tsd. bzw. 0,03 % festzustellen.

Benützungsgebühren
Kanalanschluss

Im eben genannten Betrag von € 16,4 Mio. sind auch die „Benützungsgebühren Kanalanschluss“ (€ 93,4 Tsd.) enthalten. Diese Einnahmequelle erfährt eine jährliche Verminderung, da mit Stichtag 31.12.2001
die Rechte der Festsetzung und Einhebung der Abwasserbeseitigungsund Kanalanschlussentgelte der IKB AG übertragen worden sind. Im
Vorjahr haben die Einnahmen dieser Haushaltsstelle noch rd. € 359,3
betragen.

Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben

Für die Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben war im
Budget 2006 ein Betrag von gesamt rd. € 110,0 Mio. präliminiert, tatsächlich wurden € 116,9 Mio. vereinnahmt, womit eine Zunahme von
€ 6,9 Mio. bzw. 6,3 % zu verbuchen war.
Im Gegensatz zum Vorjahr waren im Rechnungsjahr 2006 Mehreinnahmen in Höhe von € 6,5 Mio. bzw. 5,6 % zu verzeichnen. Hierfür
war vor allem die Zunahme jener Ertragsanteile (rd. € 3,9 Mio.) maßgebend, die gem. § 11 Abs. 2 Z 4 FAG 2005 hinsichtlich ihrer Umlage
nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel zu verteilen sind.

Bedarfszuweisungen

Was die Bedarfszuweisungen aus den so genannten zweckgebundenen
Landesmitteln anbelangt, war im Haushaltsplan 2006 ein Betrag von
€ 3,6 Mio. veranschlagt und auch in der genannten Höhe in der Jahresrechnung 2006 enthalten.
Zudem wurde zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des
Gleichgewichtes im Haushalt und als Ausgleich für Ausgaben im Zusammenhang mit Ausgliederungen und Schuldenreduzierungen ein
Betrag in Höhe von € 6,0 Mio. präliminiert. Die tatsächlichen Einnahmen aus dieser Voranschlagspost beliefen sich im Rechnungsjahr auf
€ 6,1 Mio., was Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 0,1 Mio. bedeutete.
Außerdem gewährte der Bund eine Bedarfszuweisung zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Haushalt, und
zwar in jener Höhe, in der ihre jeweiligen Anteile an der Spielbankabgabe in Folge der Senkung des Steuersatzes verringert wurden. Im
Jahr 2006 haben die diesbezüglichen Einnahmen rd. € 69,5 Tsd. betragen.

Verhältnis Ertragsanteile
an gemeinschaftlichen
Bundesabgaben zu Ausschließlichen Gemeindeabgaben

Das Verhältnis der Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben zu den Ausschließlichen Gemeindeabgaben hat sich im Prüfungsjahr 2006 auf 61,5 zu 38,5 belaufen. Bezug nehmend auf das Vorjahr
betrug diese Relation 60,8 zu 39,2.

ZI. KA-12811/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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