Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf
- S.166
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Für die Errichtung und Erneuerung der Nordkettenbahnen einschließlich
der neuen Hungerburgbahn ist im Jahr 2006 ein Gesellschafterzuschuss
von insgesamt € 26.616.756,00 ausbezahlt worden.
Haushaltsrücklage
„Straßenbahnkonzept“
Im Sinne des Grundsatzbeschlusses des GR aus dem Jahr 2003 war zur
Bedeckung der Investitionszuschüsse für das Innsbrucker Straßenbahnkonzept die Verwendung des Verkaufserlöses von 25 % der Aktien
an der IKB AG vorgesehen. Mit Beschluss des GR ist im Jahr 2003 im
Hinblick auf die schon in den Jahren 2004 und 2005 notwendigen Maßnahmen eine Haushaltsrücklage „Straßenbahnkonzept“ in der Höhe von
€ 1,0 Mio. gebildet worden. Diese Rücklage diente jedoch zur Finanzierung des erwähnten Zuschussbedarfes an die Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH, deren Umwidmung mit Beschluss des GR vom
14.6.2006 genehmigt wurde.
Haushaltsrücklage
„Sportstätten“
Der auf der Haushaltsrücklage „Sportstätten“ vorhandene „Rest“Finanzierungsbetrag für die Sanierung des Eisstadions und der Bobbahn von € 1.439,50 wurde im Jahr 2006 an die OSVI ausbezahlt. Zum
31.12.2006 ist somit die Haushaltsrücklage „Sportstätten“ zur Gänze
aufgelöst bzw. verwendet worden.
Haushaltsrücklage
Die Haushaltsrücklage „Zuführung Ordentlicher Haushalt“ war zum Jah„Zuführung Ordentlicher resbeginn 2006 mit einer Höhe von rd. € 5,8 Mio. ausgewiesen und
Haushalt“
verringerte sich im betreffenden Jahr um rd. € 2,7 Mio. Im Wesentli-
chen wurden diese Geldmittel für die Finanzierung verschiedener Bauvorhaben (im Bereich der Wirtschaftsförderung, Wildbachverbauung,
Gemeindestraßen, etc.) sowie für eine Kapitaltransferzahlung an die
Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH verwendet. Zur Bedeckung der
unbedingt notwendigen Überträge aus dem AO-Haushalt 2006 in den
AO-Haushalt 2007 und zur Finanzierung sonstiger außerordentlicher
Projekte genehmigte der GR eine Zuführung zu dieser Rücklage von
€ 4,0 Mio. Folglich belief sich der Rücklagenstand zum 31.12.2006 auf
rd. 7,1 Mio.
Ebenso hat der GR beschlossen, dass die Bedeckung der Überträge von
Kreditresten aus dem AO-Haushalt 2006 in den AO-Haushalt 2007 von
rd. € 6,6 Mio. durch die Haushaltsrücklage „Zuführung Ordentlicher
Haushalt“ zu erfolgen hat. Für das Wirtschaftjahr 2007 ergeben sich
somit „freie Mittel“ für den AO-Haushalt in Höhe von rd. € 0,5 Mio.
Freie Finanzspitze
Die Kontrollabteilung hält an dieser Stelle fest, dass es durch die Erreichung der Freien Finanzspitze 2006 in Höhe von € 12,8 Mio. möglich
war, neben der Bedeckung von Nachtragskrediten Rücklagenzuführungen (Erneuerungsrücklage, Bedeckung AOH und Haushaltsrücklage) in
Höhe von insgesamt € 9,0 Mio. vorzunehmen.
ZI. KA-12811/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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