Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf

- S.176

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die Abwicklung der Vergnügungssteuer mit Hilfe des Programms Personenkontenführung (PKF) der Stadt Innsbruck.
Aktualisierung
Funktionsmatrix
Empfehlung

Betreffend die Fachaufgabe „Bearbeitung von Rechtsmittel“ stellte die
Kontrollabteilung fest, dass diese in der Funktionsmatrix neben dem
Referenten noch einem weiteren Mitarbeiter zugeordnet war, welcher
zum Prüfungszeitpunkt bereits pensioniert war. Die Kontrollabteilung
empfahl diesbezüglich, die Funktionsmatrix sowohl personell als auch
aufgabenspezifisch an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
In Ihrer Stellungnahme teilte die Dienststelle mit, dass Rechtsmittel
grundsätzlich vom Sachbearbeiter erledigt werden. Lediglich Rechtsmittel, bei denen ein (verfahrens-)rechtlicher Hintergrund erforderlich ist,
werden nunmehr vom Referenten bearbeitet werden. Die angesprochene Funktionsmatrix wurde in diesem Punkt mittlerweile aktualisiert.
Gleichzeitig wurde eine nochmalige Änderung der Funktionsmatrix
dahingehend avisiert, als dass nach erfolgreicher Einschulung eines
B-Mitarbeiters dieser die Aufgaben des pensionierten Mitarbeiters, zumindest zum Teil, übernehmen wird.
4 Einnahmensituation und Statistik

Budgetäre
Verarbeitung

Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer werden in der Voranschlagsgruppe 9 – Finanzwirtschaft im Abschnitt 920000 - Ausschließliche Gemeindeabgaben erfasst. Die diesbezüglichen Zahlungseingänge
werden dabei der Postenklasse 8 – Laufende Einnahmen (Haushaltspost 837000 – Lustbarkeitsabgaben ohne Zweckwidmung des Ertrages)
zugeordnet. Die Anordnungsberechtigung obliegt dem Amtsvorstand
des Amtes für Gemeindeabgaben.

Vergnügungssteueraufkommen

In den letzten fünf abgeschlossenen Rechnungsjahren wurde ein jährliches Vergnügungssteueraufkommen (gemessen am jeweiligen Anordnungssoll der angesprochenen Haushaltsstelle) in der Höhe von
€ 1.891,12 Tsd. bis € 2.087,48 Tsd. erreicht. Im abgelaufenen Rechnungsjahr 2006 wurde ein Betrag in Höhe von € 1.947,78 Tsd. (2005:
€ 1.922,30 Tsd.) vorgeschrieben. In Relation zu den Ausschließlichen
Gemeindeabgaben betrug der Anteil des Vergnügungssteueraufkommens im Jahr 2006 2,67 % (2005: 2,70 %).

Verteilung des Steueraufkommens 2006 nach
der Veranstaltungsart

Vom Steueraufkommen des Jahres 2006 entfiel ein Anteil von 60,4 %
(€ 1.179,18 Tsd.) auf Vergnügungssteuervorschreibungen für steuerpflichtige Geräte (z.B. Spielapparate, Radio, CD-Player, Fernsehgeräte
usw.). Zu diesem Anteil steuerte alleine das Casino Innsbruck 87,5 %
(€ 1.032,24 Tsd.) bei. Der Anteil des Casinos Innsbruck am gesamten
Steueraufkommen des Rechnungsjahres 2006 betrug knapp 52,9 %.
Der Anteil an Dauerveranstaltungen (z.B. Betrieb von Diskotheken,
Table Dance Lokalen usw.) lag bei 13,2 %. Auf steuerpflichtige Filmvorführungen in Kinos entfiel ein Anteil von ca. 10,6 %. Der Rest verteilt sich mit 5,6 % auf Veranstaltungen von Agenturen (z.B. Konzerte),

Zl. KA-13376/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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