Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_04-Feber.pdf
- S.38
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26.5
I-OEF 12/2011
Kranebitten, Erarbeitung eines
konkreten Infrastrukturkonzeptes (StRin Mag.a Schwarzl)
StRin Mag.a Schwarzl: Ich stelle folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Mag.-Abt. IV, Wirtschaft und Tourismus, die Mag.-Abt. III, Stadtplanung und
die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten mögen gemeinsam mit dem Vorstand der Initiative Lebensraum Kranebitten (ILK) unter Berücksichtigung genannter Sozialraumanalyse ein konkretes Infrastrukturkonzept für Kranebitten erarbeiten,
welches mögliche stadteigene aber auch
private Standorte prüft, die mittelfristigen
Infrastrukturanforderungen berücksichtigt
und Basis für gezielte Planungen bzw.
konkrete Verhandlungen mit potentiellen
privaten Liegenschaftseigentümerinnen
bzw. Liegenschaftseigentümern ermöglicht.
Im Licht der anstehenden Fortschreibung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) erscheint dies die letzte sinnvolle Möglichkeit zu sein.
Mag.a Schwarzl e. h.
Es hat quer durch alle Fraktionen Bemühungen gegeben, dass bei der Neubebauung des Areals der ehemaligen Klammstube ein Nahversorger eingeplant werden
soll. Die Firma M-Preis wäre bereit gewesen, dort eine Mini-M-Preis-Filiale zu errichten. Diese Verhandlungen sind an der
Raiffeisenbau GesmbH gescheitert.
Es gibt mittlerweile die Untersuchung der
Soziologie über den Lebensraum - Sozialraum Kranebitten, wo Infrastruktur und
Nahversorgung als eines der zentralen
Anliegen herausgekommen ist. Wir sollen
uns jetzt nicht hinsetzen und sagen, dass
das leider nichts geworden ist und wir jetzt
nichts mehr tun können. Die Mag.-Abt. IV,
Wirtschaft und Tourismus, die Mag.Abt. III, Stadtplanung und die Mag.-Abt. I,
Liegenschaftsangelegenheiten, sollten
gemeinsam mit dem Vorstand der Initiative
Lebensraum Kranebitten (ILK), geeignete
Flächen suchen, welche privat oder auch
welche städtisch sind. Es sollte ein Konzept erstellt werden, wo welche InfrastrukGR-Sitzung 24.2.2011
tur in Kranebitten angesiedelt werden
kann.
26.6
I-OEF 13/2011
Entwurf zur Änderung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck, der Innsbrucker
Wahlordnung und der Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und
des Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck, Durchführung einer Volksbefragung
(Bgm.-Stellv. Gruber)
Bgm.-Stellv. Gruber: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerinnen
und Mitunterzeichnern folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Gemäß § 43 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 hat über den von der
Stadtrechtsreformkommission (StRKK) erarbeiteten Entwurf zur Änderung des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, der Innsbrucker Wahlordnung
und der Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates, eine Volksbefragung durchgeführt zu werden. Ein allfälliger Vorschlag
des Gemeinderates im Sinne des § 90
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 hat erst nach der Kundmachung des Ergebnisses der Volksbefragung zu erfolgen.
Die Volksbefragung wird mit der Fragestellung
"Sind Sie für die Änderung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975,
der Innsbrucker Wahlordnung und der Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates, im
Sinne des von der Stadtrechtsreformkommission (StRKK) erarbeiteten Entwurfes?"
ausgeschrieben.
Gruber, Hitzl, Dr.in Waibel, Nowara,
Ing. Krulis und Wanker, alle e. h.
Der ausgearbeitete Entwurf des neuen
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck beinhaltet derart weitreichende Änderungen, sodass eine Befragung der