Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_04-Feber.pdf

- S.53

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- 106 -

bzw. des Bürgermeisters und ganz Tirol
bekommt die Direktwahl, das ist ein ganz
interessantes Ergebnis.
In ganz Tirol haben alle Gemeinden - das
sind 276 Gemeinden - die Direktwahl der
Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters
bekommen. Ich frage mich, ob in Niederndorf eine Volksabstimmung durchgeführt
wurde?
(Bgm.-Stellv. Gruber: Nein.)
Weiters muss ich Dir sagen Bgm.Stellv. Gruber, dass ich den Zeitplan überhaupt nicht nachvollziehen kann. Ich verstehe nicht, wie Du darauf kommst.
Zudem hast Du, Bgm.-Stellv. Gruber, gesagt, zu welchem Thema sonst eine
Volksbefragung durchgeführt werden soll.
Wir dürfen den Bürgerinnen und Bürgern
nicht unterstellen, dass sie so etwas nicht
nachvollziehen können. Ich schließe mich
hier ganz der Meinung von GR Weiskopf
und mittelbar auch von GR Mag. Fritz an.
Wir haben uns wochenlang damit beschäftig und wir sind alle der Reihe nach in dieses Thema hineingewachsen. Ohne den
Magistratsdirektor und ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses
hätten wir es gar nicht geschafft, das
Thema nachzuvollziehen und zu verstehen.
Genau dieser Verantwortung bei einer
Wahl haben wir uns gestellt. Ich verstehe
das nicht. Es sitzen im Gemeinderat vierzig Menschen, die eine Verantwortung
tragen, genau das zu tun. Wir sollten nicht
die Bevölkerung der Stadt Innsbruck - zirka 80.000 Menschen - befragen, dass sie
etwas tun sollen. Das ist doch genau der
Punkt, zu dem es keine Volksbefragung
geben soll. Diese Verantwortung müssen
wir wahrnehmen. Ich verstehe, wenn wir
die Bevölkerung befragen, ob sie eine Direktwahl des Bürgermeisters oder der
Bürgermeisterin haben will.
Ich weiß nicht, ob Bgm.-Stellv. Gruber
weiß, dass wir über vierzig Änderungen
beim Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 vorgenommen haben. Ich
halte es schlichtweg für einen kompletten
Unfug, dass wir das ganze Paket einer
Volksbefragung unterziehen sollen. Es
wird, wie GR Haller gesagt hat, ein Gestaltungselement, nämlich die VolksbefraGR-Sitzung 24.2.2011

gung, mit so einem Antrag völlig missbraucht. Dieser Antrag kann nur das Kalkül der Verzögerung haben, denn alles
andere ist nicht mehr nachvollziehbar und
das kann sich Bgm.-Stellv. Gruber sicher
selber nicht mehr erklären.
Wir haben auch kurz darüber gesprochen,
dass so wahnsinnig große und viele Änderungen des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 vorgenommen
werden. Das ist doch nicht wahr. Das kann
nur darin begründet sein, dass Bgm.Stellv. Gruber bei vielen Sitzungen nicht
anwesend war, zu spät gekommen oder
immer wieder hinaus gegangen ist. Ich unterstelle Bgm.-Stellv. Gruber aber nicht,
dass er sich nicht eingelesen hat.
Bgm.-Stellv. Gruber hat es in der Pressekonferenz heute so erklärt, dass Du durch
den Entwurf eine Reduzierung der Machtfülle der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters siehst.
Bgm.-Stellv. Gruber: Ja, eine Stärkung
des Gemeinderates. Das hast Du auch bei
der Pressekonferenz gesagt.
GR Dr. Schuchter: Ja das stimmt. Aber,
ist das eine Befragung der Bürgerinnen
und Bürger wert, das verstehe ich nicht.
Bgm.-Stellv. Gruber: Dass Du das nicht
verstehst, kann ich nicht ändern.
GR Dr. Schuchter: Das größte Gremium
überhaupt, der Gemeinderat, wird gestärkt, um die Balance zur Bürgermeisterin
bzw. zum Bürgermeister zu finden. Das ist
die Ausübung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, das ist
doch völlig absurd.
Ich bleibe dabei, dass wir nicht unseren
Mitbürgerinnen und Mitbürgern, wie wir alle hier sitzen, eine Volksbefragung zu einem Thema vorenthalten, weil es zu komplex ist. Das ist überhaupt nicht der Fall.
Man muss festhalten, dass das kein Thema ist, das man zum Inhalt einer Volksbefragung machen muss. Ich wüsste nicht
einmal eine Fragestellung. Die Fragestellung impliziert eigentlich, dass man sich
mit etwas auseinander setzen soll, mit
dem sich andere monatelang beschäftigt
haben.
Nimm die Verantwortung als Gemeinderat
wahr und stehe dazu, Bgm.-Stellv. Gruber,