Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_04-Feber.pdf
- S.75
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2010 - geplantes Investitionsvolumen:
€ 8.135 Mio - endgültige Summe liegt
noch nicht vor (Erweiterung 100% Hold
Baggage Screening {HBS}-Gepäckförderanlage, Erweiterung und Modernisierung Abflugwarteraum - Abfluggates &
Duty Free Shop, Fuhrpark)
Zu Frage 1.4: Auf Grund des jeweiligen
Investitionsplanes und der jeweiligen FünfJahres-Investitionsplanvorschau
Zu Frage 1.5: Die mittelfristige FünfJahres-Investitionsplanvorschau der Jahre 2011 bis 2015 lautet wie folgt:
2011 - geplantes Investitionsvolumen:
€ 6.610 Mio (Verkabelung Umfahrungsstraße westlicher Teil, Vorfeldbeleuchtung,
Sanierung Rollwegfeuer Umkehrplatte, Sicherheitsmassnahmen laut Verordnung
der Europäischen Union {EU}, Erweiterung
Gepäcksmanipulation, Ausbau - Umbau
Osttrakt Obergeschoss, Anlage für Unterbrechungsfreie Stromversorgung {USV}West, Sanierung Ölhof, Telefonanlage),
2012 - geplantes Investitionsvolumen:
€ 6.905 Mio (Sanierung Parkplätze Nordseite, Erneuerung Anflugbefeuerung, Sicherheitsmassnahmen laut Verordnung
der Europäischen Union {EU}, Erweiterung
Parkhaus, Erweiterung Gepäcksmanipulation, Parkieranlage Nordseite, Sanierung
Parkhaus Vollflächenisolierung, Zentrale
Haustechnik),
2013 - geplantes Investitionsvolumen:
€ 7.170 Mio (Asphaltsanierung Bewegungsflächen, Sicherheitsmassnahmen
laut Verordnung der Europäischen Union
{EU}, Erweiterung Parkhaus, Erweiterung
Gepäcksmanipulation, Sanierung Parkhaus Vollflächenisolierung, Zentrale Haustechnik),
2014 - geplantes Investitionsvolumen:
€ 7.530 Mio (Automatische Eiswarnanlage, Sicherheitsmassnahmen laut Verordnung der Europäischen Union {EU}, Umbau - Sanierung Ankunftsbereich, Hangar I
Dachsanierung, Sanierung Terminal)
2015 - geplantes Investitionsvolumen:
€ 7.765 Mio (Sicherheitsmassnahmen laut
Verordnung der Europäischen Union {EU},
Umbau/Sanierung Ankunftsbereich, Sanierung - Umbau Frachtgebäude)
Zu Frage 1.6: Ja.
GR-Sitzung 24.2.2011
Zu Frage 1.7: Siehe Antwort Punkt 1.5.
Zu Frage 2.1: Mit 4.7.2005 wurde das
Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz und
am 5.4.2006 die dazugehörige BundesUmgebungslärmschutzverordnung in Kraft
gesetzt. Auf dieser Grundlage wurde somit
erstmalig die gesetzliche Basis für die Ermittlung des Ausmaßes der Belastungen
durch Umgebungslärm geschaffen.
Die Ermittlung der durch den Umgebungslärm hervorgerufenen Belastungen erfolgt
mit Hilfe von strategischen Umgebungslärmkarten. Diese sind vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologien für Flughäfen, Hauptverkehrsstraßen
und Haupteisenbahnstrecken bis
31.5.2012 auszuarbeiten.
Auf deren Grundlage werden dann die
entsprechenden Aktionspläne (Termin
31.5.2013) erstellt.
Zu Frage 2.2.: Nein.
Zu Frage 2.3: Siehe Antwort zu Frage 2.2.
Zu Frage 2.4: Nach Vorlage der Aktionspläne sind entsprechende finanzielle Mittel
bereitzustellen.
Frage 2.5 wird in nicht öffentlicher Sitzung
beantwortet.
30.3
Lanser See, jährliche Zahlungen
seitens der Stadtgemeinde Innsbruck bzw. des Tourismusverbandes Innsbruck und seiner Feriendörfer (TVB) zur Aufrechterhaltung, Eintritt (StRin
Mag.a Schwarzl)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von StRin Mag.a Schwarzl Folgendes
mit:
Zu Frage 1.: Auf drei Jahre, also inklusive
der Badesaison 2012, jährlich € 20.000,-brutto für netto als Zuschuss zu den Personalkosten.
Zu Frage 2.: Auf Basis einer eigenen Vereinbarung mit den Betreibern € 22.000,-netto.
Zu Frage 3.: Ja, der Tourismusverband
Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB)
hat darüber hinaus auf eigene Kosten
auch die Ausstattung dieses Bereichs (mit
Liegen etc.) finanziert. Der Bereich ist