Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_03-Maerz.pdf

- S.12

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- 302 -

Ich habe die Anweisung gegeben, dass der ganze Anhang dieses Aktes allen Fraktionen zur Verfügung steht. Ich werde Ihnen dann auch
noch in anschaulicher Weise, Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski, der sich für
heute entschuldigen musste, hat mir das mitgegeben, zeigen, wie man eigentlich diesen Überschuss dokumentiert hat. Es ist der Abgang und der
Überschuss dokumentiert. Der Abgang bewegt sich ständig nach unten,
obwohl inzwischen immer wieder Maßnahmen gesetzt wurden. Das heißt,
dass Anpassungen der Leistungen vorgenommen wurden, womit man versucht hat, den Mainstream sozusagen aufhalten zu wollen. Das ist aber nie
gelungen. Es sah immer nur für ein Jahr besser aus und dann war sofort
wieder der Abgang in unverminderter Dramatik vorhanden. Sie sehen das
Jahr 2003 und man muss sagen, dass wir keine Zeit mehr haben, zuzuwarten. Alle, die hier in der Verantwortung stehen, wissen, dass es jetzt rechtzeitig Zeit ist, sich darum zu kümmern.
Letztendlich sollte es darum gehen, dass wir in einer neue
Versicherung mit ein bisschen einer Mitgift eintreten, sodass wir berechtigt
Forderungen stellen können, um gute Konditionen für unsere Leute zu verhandeln. Sollten wir alle Mittel aufbrauchen, dann werden wir in zwei oder
drei Jahren jene sein, die von keiner Versicherung übernommen werden.
Ich glaube, dass ich Ihnen die Dramatik genügend dargestellt habe und darf
nachstehenden Bericht der Mag.-Abt. I, Kranken- und Unfallfürsorge der
städtischen Beamten, vom 8.3.2004 zur Kenntnis bringen:
Gemäß § 67 Abs. 2 des Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetzes 1998, LGBl. Nr. 98, hat die Verwaltungskommission
der Kranken- und Unfallfürsorge der städtischen Beamten für das abgelaufene Jahr den Entwurf eines Rechnungsabschlusses zu erstellen und spätestens bis 31.3. des folgenden Jahres dem Gemeinderat vorzulegen.
Im Sinne des Beschlusses der Verwaltungskommission vom
17.2.2004 - eine Ausfertigung des Beschlusses wird gleichzeitig übermittelt
- darf daher der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2003 mit dem Ersuchen um Befassung des Gemeinderates im Sinne der zitierten Gesetzesstelle vorgelegt werden.
In diesem Zusammenhang darf berichtet werden, dass für das
Jahr 2003 ein Abgang in der Höhe von € 580.740,90 ausgewiesen wurde.

GR-Sitzung 25.3.2004