Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_03-Maerz.pdf

- S.14

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- 304 -

Die im Vorschlag zur Novellierung des GemeindebeamtenKranken- und Unfallfürsorgegesetzes 1998 vorgesehene und auch vom
Gemeinderat der Stadt Innsbruck beantragte Streichung der so genannten
Überlingsregelung wurde ebenfalls noch nicht umgesetzt. Von dieser Maßnahme wird eine Senkung der Kosten um weitere zumindest € 200.000,-pro Jahr erwartet.
Zusammenfassend geht die Verwaltungskommission daher davon aus, dass für den Fall der raschen Umsetzung der zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und der Interessenvertretung bereits vereinbarten Änderung des Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetzes durch
den Landesgesetzgeber sowie der laufend mit der Tiroler Ärztekammer geführten Verhandlungen um eine Tarifanpassung in Richtung Tarif der Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA) mittelfristig doch eine
ausgeglichene Bilanzierung im Bereich des Sondervermögens der Krankenund Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck (KUF)
möglich erscheint, wenn gleichzeitig auch ausgabenseitig Maßnahmen in
der oben beispielhaft dargestellten Form gesetzt werden können. Das ist
natürlich alles ein Flickwerk.
Natürlich ist einnahmenseitig mit weiteren Rückgängen zu
rechnen, vor allem dann, wenn sich die Ansicht des Verfassungsdienstes
beim Land Tirol, dass die Einbeziehung der Vertragsbediensteten in die
Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck
(KUF) verfassungsrechtlich nicht möglich ist, als zutreffend erweist. Inwieweit es gelingen wird, die durch das Älterwerden der Anspruchsberechtigten steigenden Kosten durch eine Tarifanpassung an den Tarif der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten (BVA) zu kompensieren
bzw. zu senken, wird sich im Zuge der laufenden Tarifverhandlungen erweisen. Die Verwaltungskommission vertritt jedenfalls die Ansicht, dass
zusätzliche ausgabenseitige Einsparungen unerlässlich sind.
Berichtet werden darf weiters, dass derzeit die gesetzlich geforderten Rücklagen von € 3,257.844,03 nur noch um € 1,023.889,40 überbedeckt sind. Sollte es jedoch nicht zu der auch vom Gemeinderat der Stadt
Innsbruck beantragten Novellierung des Gemeindebeamten- Kranken- und
Unfallfürsorgegesetzes kommen, erscheint eine interne Lösung, allenfalls

GR-Sitzung 25.3.2004