Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_03-Maerz.pdf

- S.100

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- 390 -

eine Begleitung notwendig haben, sollte man schon an der Kassa beim Betreten des Schwimmbades erkennen. GR Mag. Schindl-Helldrich geht es
nur darum - das ist mir klar - Menschen, die sich dort alleine bewegen können usw. nicht zu diskriminieren. Das ist ja ein völliger Blödsinn. Wenn
Personen eine Begleitperson schon beim Betreten des Schwimmbades benötigen, dann soll diese Person verpflichtet sein, sich die ganze Zeit um
diesen Menschen mit Behinderung irgendwelcher Art zu kümmern.
Die Fälle, die soeben aufgezählt wurden, haben sich um eine
Vernachlässigung gedreht, die durch gar nichts zu entschuldigen ist, dass
aus irgendwelchen Gründen diese Personen allein gelassen wurden und in
eine Situation gekommen sind, die für sie gefährlich war, wenn nicht irgendjemand anderer darauf aufmerksam geworden wäre.
Wie geht man mit diesem Fall um? Muss man so einen Zettel
schreiben? Das glaube ich nicht. Ich glaube, man muss das mit jenen absprechen, die die Thematik gut kennen, weil schon allein zu klären ist, was
der Ausdruck Behinderung heißt. Ab wann ist im Schwimmbad eine Begleitperson notwendig oder nicht? Diese Frage macht die Sache so sensibel.
Wir haben gesagt, dass wir den Antrag im Stadtsenat behandeln. Wenn Sie,
GR Mag. Schindl-Helldrich, vielleicht Ihre Erfahrung mitbringen, wäre das
sehr hilfreich. Dass die Begleitperson und auch der Behinderte, so etwas
unterschreiben müssen, darin liegt der Hund begraben und das muss verbessert werden. Bei den Fällen, die dazu geführt haben, ist es mir sehr
recht, wenn Sie, GR Mag. Schindl-Helldrich die auch namentlich erfahren,
wenn diese namentlich zu eruieren sind und dass wir gemeinsam etwas
entwickeln, was zielführend ist.

Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger.

GR Dr. Rainer: Ich würde vorschlagen, dass dieser Antrag im
Stadtsenat behandelt wird. Die Erklärung ist nicht tauglich, diese kann man

GR-Sitzung 25.3.2004