Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_03-Maerz.pdf
- S.105
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27.4
I-OEF 2/2004
Bergisel BetriebsgesmbH (BBG), Anhebung des Prozentsatzes der der Stadtgemeinde Innsbruck zufließenden Einnahmen im neu abzuschließenden Mietvertrag
(StR Dr. Patek)
StR Dr. Patek: In den letzten Jahren hat es immer geheißen,
dass der neu abzuschließende Mietvertrag bereits in Ausarbeitung ist und
demnächst vorgelegt werden wird. Das ist allerdings immer noch nicht geschehen. Nachdem sich der alte Mietvertrag am alten Projekt orientiert hat,
muss nun das neue Projekt dem neuen Mietvertrag zu Grunde gelegt werden; das ist ganz wesentlich.
Ich gehe davon aus, dass auf Grund der außergewöhnlichen
Gestaltung der Bergisel-Schanze erhebliche Mehreinnahmen gegenüber
dem alten Projekt erzielt werden. Die öffentliche Hand hat einen guten
Teil, praktisch den überwiegenden Teil der Mehrkosten getragen. Ich halte
es für recht und billig, dass die öffentliche Hand für diese architektonische
Zusatzinvestition auch in einem gewissen Ausmaß einen erhöhten Rücklauf
bekommt.
Die Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) hat ebenfalls ein bisschen mehr bezahlt, aber bei weitem nicht entsprechend dem Verhältnis der
Investitionskosten, das dem ursprünglichen Mietvertrag zu Grunde gelegt
wurde. Dass das Verhältnis der Investitionskosten sich im Verhältnis der
Verteilung der Einnahmen widerspiegeln sollte, ist meiner Meinung eine
geschäftliche Selbstverständlichkeit.
Zur Regelung der Einzelheiten beantrage ich, diesen Antrag
dem
Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es ist richtig, dass durch die
besondere Architektur der Bergisel-Sprungschanze die Akzeptanz etwas
größer geworden ist. Der Präsident des Österreichischen Skiverbandes,
Prof. Schröcksnadel, hat gemeint, wenn man das ursprüngliche Projekt er-
GR-Sitzung 25.3.2004