Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_01-Jaenner.pdf
- S.25
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Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
11.1.2006 (Seite 6) wird angenommen.
7.
II-SV 1362e/2005
Novellierung des Tiroler Parkabgabegesetzes 1997, Erlassung
einer Verordnung über die Erhebung einer Abgabe für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (Innsbrucker Parkabgabeverordnung [IPAbgVO] 2006)
Verordnung des Gemeinderates
der Landeshauptstadt Innsbruck,
mit welcher Gebiete (Zonen) und
Personenkreise betreffend die
Erteilung von Ausnahmebewilligungen bestimmt werden, Änderung in Bezug auf Zone 11 (Erweiterungsbereich Nageletal)
Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom 11.1.2006:
Die im beiliegenden Bericht der Mag.Abt. II, Straßen- und Verkehrsrecht, vom
29.12.2005 vorgeschlagene Erlassung der
beiliegenden zwei Verordnungen zu beschließen.
Dieser Akt sieht recht kompliziert aus, ist
aber etwas Einfaches. Es geht um die
Parkzone 11 und um einen berechtigten ich will nicht sagen Beschwerde - Wunsch
der Bewohner vom Nageletal, die keine
Möglichkeit hatten, zu parken. Da sonst
überall die Parkraumbewirtschaftung besteht, ist das Abstellen des Kraftfahrzeuges ohne Zeitbegrenzung für die Bewohner des Nageletales im umliegenden fußläufig erreichbaren Bereich nicht möglich.
Deshalb wird seitens des Amtes die Einbeziehung des Nageletales in die gebührenpflichtige Kurzparkzone 11 vorgeschlagen.
Es war dies ein nachvollziehbarer Wunsch
der dortigen Bevölkerung.
GR Federspiel: Ich melde mich deshalb
zu Wort, da ich in das Jahr 1997 zurückblenden darf. Damals ist diese Innsbrucker
Parkabgabeverordnung beschlossen
worden. Ich habe damals als Stadtrat versucht, im Land Tirol einen einstimmigen
Beschluss herbeizuführen. Es war über
GR-Sitzung 26.1.2006
alle Parteigrenzen hinweg möglich, diesen
Beschuss herbeizuführen.
Dort habe ich schon versucht, dementsprechende Veränderungen in dieser Innsbrucker Parkabgabenverordnung herbeizuführen. Das ist mir leider Gottes auch
damals nicht gelungen. Ich habe auch
verschiedene Anträge im Stadtsenat und
Gemeinderat eingebracht, um diese Innsbrucker Parkabgabeverordnung zu adaptieren.
Ich habe damals - GR Ing. Krulis weiß es
vielleicht noch - lange und deutlich über
die Parkstraßen referiert. Das wäre für
mich eine Möglichkeit gewesen, nach dem
Vorarlberger Modell - die Vorarlberger sind
dabei wie in vielen anderen Sachen
wieder einmal federführend - Parkstraßen
einzuführen, damit in Gegenden wie in
Innsbruck, die Möglichkeit besteht, auch
ganztags zu parken. Es müssen dort wirklich genügend Flächen vorhanden sein,
dass dies im Rahmen der Innsbrucker
Parkabgabenverordnung möglich wäre.
Das wurde damals leider Gottes nicht beschlossen. Ich habe keine Mehrheit bekommen. Ich habe damals versucht, diese
Parkstraßen einzurichten, um dann auch
den Pendlern die Möglichkeit zu geben, in
die Stadt Innsbruck zu fahren, die Parkstraßen zu frequentieren und dort ein
Ticket zu lösen, um dann gemeinsam mit
der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) ins Stadtzentrum zu fahren. Das ist eine Möglichkeit,
die z. B. in Vorarlberg hervorragend funktioniert, bei uns aber leider nicht eingeführt
worden ist.
Ich habe das versucht einzuführen, es ist
mir aber nicht gelungen, weil ich keine
Mehrheit zusammengebracht habe. Jetzt
haben wir wieder im Tiroler Landtag das
Parkabgabengesetz beschlossen. Im Prinzip muss man sagen, dass das eine Adaptierung der Verordnung ist, das ist im Prinzip eine legistische Adaptierung, wie die
Frau Bürgermeisterin bereits ausgeführt
hat. Es geht klarerweise nur um die Zone 11, wo das Nageletal eingebunden
werden soll.
Aber, grundsätzlich möchte ich dazu sagen, dass ich heute noch ein Verfechter
dieser Parkstraßen bin. Ich bin heute noch
ein Verfechter der Möglichkeit, auch durch