Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_01-Jaenner.pdf
- S.32
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sen hohe Bedeutung hat, ist jeder
Dienstgeber verpflichtet, auf je 25
Dienstnehmer einen begünstigten
Behinderten zu beschäftigen.
Die Erfüllung der Beschäftigungspflicht
wird seitens des Bundessozialamtes alljährlich für das jeweils vorangegangene
Kalenderjahr überprüft.
Nach den uns vorliegenden Daten sind
Sie im Jahr 2004 Ihrer Beschäftigungspflicht zur Gänze nachgekommen und
haben damit einen wertvollen Beitrag zu
einer möglichst umfassenden Eingliederung von Menschen mit Behinderungen
in das Erwerbsleben geleistet.
Für Fragen im Zusammenhang mit der
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundessozialamtes gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Landesstellenleiterin
Dr. Gratzl"
Nun kann man sich darunter nicht so viel
vorstellen, außer, dass wir genug Behinderte eingestellt haben. Aber vielleicht auf
Grund der Ausgleichstaxe, GR Linser,
wäre es interessant zu hören, dass wir im
Jahre 1993 - damals war ich und unsere
Fraktion bekanntlich noch nicht im Gemeinderat - eine Ausgleichstaxe von
ATS 854.610,-- bezahlt haben. Im
Jahr 1994 ATS 772.000,--, im Jahr 1995
ATS 698.000,--, im Jahr 1996
ATS 578.000,--. Der Betrag geht kontinuierlich hinunter. Im Jahr 1999/2000 hat es
Austritte gegeben, die nicht wir veranlasst
haben. Ich muss das erst erheben lassen.
Es hat eine leichte Erhöhung stattgefunden.
Ab dem Jahr 2001 fand wieder eine drastische Betragsverminderung statt, das
heißt, eine Erhöhung der Einstellungsquote, nämlich ATS 410.000,--. Im
Jahr 2002 ATS 289.000,--, im Jahr 2003
ATS 224.000,-- und im Jahr 2004
ATS 0,--. Ich darf Ihnen allen gratulieren,
vor allem aber, der Mag.-Abt. I, Personalwesen, und dem Magistratsdirektor sowie
der Stadtregierung, die diese Absicht,
diese Vision wirklich umgesetzt haben.
GR-Sitzung 26.1.2006
Ich hoffe, dass wir in der Einrichtung für
Lehrstellen von Jugendlichen mit Handicaps - das sind jene, die es am schwierigsten haben, die aber unterstützt
werden, denn es gibt hier Tutoren und Paten, die so einen Lehrling auch begleiten
und hilfreich tätig sich engagieren - als
nächstes in Angriff nehmen. Wir müssen
eine Vorbildwirkung geben. Wir können
nicht von der Wirtschaft etwas verlangen,
was wir selber nicht tun. Alle Aufforderungen diesbezüglich sind natürlich längst
schon in Vorbereitung.
Sie dürfen ja nicht vergessen, dass es zu
diesen Einstellungen auch die entsprechende Abteilung und die entsprechenden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben
muss, die natürlich besonders gefordert
sind, Geduld haben und sich mit diesen
Personen mehr beschäftigen müssen. Ich
möchte hier sagen, dass wir dabei in vielen Abteilungen auf großes Verständnis
stoßen. Es ist auch nicht selbstverständlich, dass man diese Bereitwilligkeit erfährt. Ich denke, dass wir diesbezüglich
auf einem guten Weg sind und ich bin
über diese Entwicklung sehr sehr glücklich.
Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis
genommen.
11.
Tsunami, Flutkatastrophe in
Südostasien im Dezember 2004,
Hilfsmaßnahmen für die Opfer,
Bericht
Bgm. Zach verliest den Bericht vom Büro
der Frau Bürgermeisterin vom 4.1.2006:
"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
gemäß Punkt 4. des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.1.2005 ist dem hohen
Gemeinderat jährlich Bericht über den
Fortgang der städtischen Beiträge zu den
nationalen Hilfsmaßnahmen für die Opfer
des Tsunami vom Dezember 2004 zu
erstatten:
1. Bis zur Erstellung dieses Berichtes hat
die Stadt Innsbruck € 28.000,-- bereit
gestellt.
2. Für das Jahr 2006 sind € 38.000,-vorgesehen, die im Laufe des Jahres
ausgezahlt werden.