Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 01_Jaenner_gsw.pdf
- S.47
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in der Stadt Innsbruck herrschen, stimmt
nicht. Es stimmt auch nicht, dass eine Frau
schon während der Schwangerschaft versuchen muss, dem gewählten Karenzmodell
entsprechend einen Platz für das Kind zu
reservieren.
Bitte vergessen Sie nicht, dass wir mit sehr
viel Einsatz, vor allem Personaleinsatz,
auch für zweijährige Kinder die Sicherheit
geschaffen haben. Wir haben die alterserweiterten Gruppen als Pilotprojekt in der
Stadt Innsbruck eingeführt. Wir haben das
nicht nur gefördert, sondern auch pädagogisch eingerichtet. Da waren wir lange vor
allen anderen Gemeinden und auch vor
dem was von Seiten des Landes Tirol gekommen ist.
Die Möglichkeit, dass wir die alterserweiterten Gruppen haben, wie auch die Reduktion
der Kinderzahl hatte für uns natürlich eine
finanzielle Auswirkung. Darunter leiden ja
auch insgesamt viele Gruppen. Denn
dadurch, dass die Kindergartengruppen
reduziert worden sind, haben die Kindergärten auch entsprechend weniger Einnahmen.
Das geschah bei grundsätzlich fast gleichbleibender Förderung. Das hatten wir ja
heute auch schon bei der Kindervilla auf der
Tagesordnung. Wir haben vor kurzem auch
die Seifenblase mit einem Zuschuss gefördert. Auch bei den Kinderfreunden haben
wir schon etwas getan.
Also da haben wir mehr als rasch und
schnell aufgefangen. Es war eine gesetzliche Änderung, die zwar als gesetzliche Änderung vom Land Tirol gut gemeint, initiiert
worden ist, der aber kein Geld nachfolgte.
Und nur praktisch die Einnahmen zu reduzieren ist in diesem Fall einfach zu wenig.
und es kommt durch die unterschiedliche
pädagogischen Ausrichtung natürlich oft zu
Mehrfachanmeldungen. Manchmal passt
vielleicht auch das pädagogisches Konzept
nicht. Dadurch kann es natürlich vorkommen, dass die Kinderkrippe gewechselt
wird.
Es ist ja auch bei den Heimanmeldungen
der SeniorInnen so. Da wurde früher versucht, sich mit 65 Jahren anzumelden, damit man dann, wenn man mit 85 Jahren
einen Platz braucht, unmittelbar einen bekommt, weil man ja schon so lange auf der
Warteliste war. Es ist das also am anderen
Lebensende auch nicht so einfach möglich.
Da geht es nach Dringlichkeit, da geht es
darum, dass Menschen durch einen Unfall
oder eine Operation beispielsweise unerwartet in ein Heim kommen, weil sie dringend einen Platz brauchen.
Da nützt es auch nichts, wenn man dann
schon 20 Jahre auf der Warteliste steht. Ich
denke, das ist bei den Kinderbetreuungsplätzen gelegentlich auch so. Es muss das
Alter der Kinder auch in eine Gruppe passen. Es soll ja nicht so sein, dass alle Zweijährigen kommen und die Vierjährigen weg
sind. Das muss zusammenpassen.
Bei den öffentlichen Kindergärten haben die
Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD) eine Krippe mit mindestens
zwei Gruppen. Bei denen haben wir gesagt,
wir stellen nicht mehr Krippenplätze zur
Verfügung.
Ich denke, dass wir in der Stadt Innsbruck
schon wirklich jedem zweijährigen Kind einen Platz garantieren können. Da täten wir
uns sicher nicht schwer. Das wurde bereits
in der Ressortzuständigkeit damals bei
Bgm.-Stellv. Kaufmann einmal angedacht.
Wir sprechen von den Krippen für die zweiund dreijährigen Kinder.
Wir sind diesen Weg mit Beschluss, Wohlwollen und mit Visionen des Gemeinderates
gegangen. Wir haben gesagt, dass für die
Eltern hauptsächlich die alterserweiterten
Gruppen wichtig sind. Denn dann können
die Kinder, wenn sie erstmals eine Kinderbetreuungseinrichtung in Anspruch nehmen,
auch bis zum Schuleintritt eigentlich in der
gleichen Einrichtung bleiben. Dadurch haben sie den gleichen Ansprechpartner, sie
haben den gleichen Weg dorthin! Das ist
der Schwerpunkt, den wir gefördert haben.
Aber man kann das
Das müsste man einmal erheben, ob man
diese Garantie abgeben kann.
dem Stadtsenat zuweisen, damit wir einen
Bericht über die Zahlen haben.
Mir sind keine Fälle bekannt, bei denen man
sagen muss, man muss sich wirklich bereits
in der Schwangerschaft anmelden. Es ist
vielleicht nicht immer der unmittelbare Platz
(GRin DIin Sprenger: Mir geht es vor allem
auch um die ganz kleinen Kinder, die heute,
abhängig vom Karenzmodell, bereits ab
zwölf Monaten einen Platz brauchen.)
GR-Sitzung 16.01.2014