Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_01-Jaenner.pdf
- S.65
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Adressat der Forderungen wäre, wüsste
ich nicht was ich tun soll. Ich weiß nicht,
was man beim Land Tirol verlangen soll.
Man kann entweder bundesgesetzliche
Änderungen, landesgesetzliche Änderungen, Verordnungsermächtigungen oder
Verordnungen auf der Grundlage eines
Bundes- oder Landesgesetzes verlangen,
aber gesetzliche Verordnungen vom Land
Tirol zu verlangen, wüsste ich nicht so
richtig, was ich tun würde.
Abgesehen von diesem formalen Aspekt
bin ich mir auch nicht sicher, ob es wirklich
gescheit ist, immer und überall die Konzentration auf wenige Handymasten zu
verlangen. Das trifft für Standorte zu, die
zum Beispiel von Wohnhäusern, Kindergärten und Schulen weit entfernt sind.
Es ist aber eine Tatsache, wenn man fünf
Sender auf einen Handymast konzentriert,
dass die abgestrahlte Energie dann um
ein Vielfaches höher ist. Bei einem Standort, den man laut dieser HandymastenVereinbarung zu den sensiblen Standorten
zählen würde, wäre ich absolut nicht dafür,
dass man fünf Sender auf einen Handymast packt. Dort kann es sehr wohl sinnvoll sein, mehrere kleine schwach strahlende Sender in kürzeren Abständen zu
errichten.
Eine Regelung, die einzig und allein darauf hinausläuft, dass mehrere Anbieter
jederzeit einen Handymast benützen sollen, liegt meiner Meinung nach nicht im
Interesse der Menschen, die möglicherweise durch die Streuungsenergie, die von
solchen Sendeanlagen ausgeht, betroffen
sein könnten. Es muss im Einzelfall entschieden werden, wo eine Konzentration
auf einen Handymast vernünftig ist oder
wo die Belastung durch viele kleine und
schwache Sender leichter hinnehmbar
sein kann.
Ich glaube, die Forderung nach einem ordentlichen Bauverfahren müsste eigentlich
auf das hinauslaufen, dass die Geschichte
vom Telekom-Gesetz wieder in die Landesbauordnungen zurückkommt, damit die
Länder entsprechende Maßnahmen treffen können.
Bei einer meritorischen Abstimmung hätte
ich dem Punkt 2. nicht guten Gewissens
zustimmen können. Wenn man das Ganze
aber als Aufforderung an den Stadtsenat
GR-Sitzung 26.1.2006
auffasst, diesbezüglich aktiv zu werden
und zu schauen, was auf den verschiedensten Ebenen unternommen werden
kann, um Beeinträchtigungen der Bevölkerung hintan zu halten, ist das ein guter
Ansatz. Ich stimme der Zuweisung an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
gerne zu.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Hinsichtlich der Frage über die Handymasten
habe ich mich wirklich sehr strapaziert und
habe stundenlange Gespräche mit den
Betreibern geführt. Wir haben seinerzeit in
sehr schwierigen Verhandlungen einen
Maßnahmenplan erstellt, der aber nicht
zum Ziel hat, die Handymasten zu verhindern. Einem solchen Maßnahmenplan hätten die Betreiber natürlich nicht zugestimmt.
Dieser Maßnahmenplan beinhaltet: Dass
bei sensiblen Standorten entsprechende
Gespräche zu führen sind, dass ein Handykataster angelegt wird, dass die Kommunikation zwischen den Mobilfunkbetreibern und auch der Mag.-Abt. III, Umwelttechnik und Abfallwirtschaft, verbessert
wird und dass entsprechende Messungen
durchgeführt werden.
GR Schreiner hat gemeint, dass die Mag.Abt. III, Umwelttechnik und Abfallwirtschaft, für diese Stellungnahmen zuständig ist. Das ist nicht der Fall und ich habe
auch damals vom Stadtsenat keinen Auftrag dazu erhalten. Es mag sein, dass ein
Antrag der Innsbrucker Grünen damals
das auslösende Moment war, aber ich habe mich freiwillig bereit erklärt, als Umweltreferent diese Gespräche mit den Betreibern zu führen. Umweltschutz ist eine
Querschnittsmaterie und deshalb habe ich
das freiwillig gemacht.
Laut Verteilung der Amtsführung wäre eigentlich StR Dr. Gschnitzer für diese ganze Geschichte zuständig. Vielleicht hat er
sich aber damit noch nicht auseinandergesetzt, denn jede Genehmigung läuft so ab,
dass ein Antrag bei der Baubehörde einzureichen bzw. eine Bauanzeige zu machen ist. Dann ist StR Dr. Gschnitzer
wieder zuständig, da die Baubehörde eine
Stellungnahme der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, einholt und diese hat bisher in solchen Fällen nie eine negative Stellungnahme abgegeben.