Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_01-Jaenner.pdf

- S.80

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ger kennt, weiß, dass er, wenn er sich etwas einbildet, von fein weit entfernt und
ein harter Verhandler ist. Hier wünsche ich
Landeshauptmann-Stellvertreter Hannes
Gschwentner viel Glück. Meine Unterstützung hat Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.

Der von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
und Mitunterzeichnern in der Gemeinderatssitzung am 17.11.2005 eingebrachte
Antrag gilt als überholt.

Wir werden auch gefordert, denn ein Teil
wird vom Land Tirol sofort wieder zur
Stadt Innsbruck zurückkommen. Wir alle
werden das unterstützen, aber man soll
nicht im Raum stehen lassen, dass hier
nichts geschieht, bis GR Linser ihre Stimme erhebt. (Beifall)

26.11 I-OEF 100/2005

GR Kritzinger: Die demographische Entwicklung ist so, dass zum Beispiel 40 %
der Akademikerinnen keine Kinder haben.
Gerade hier gäbe es die Möglichkeit, unter
guten Voraussetzungen Kinder aufzuziehen.
Unsere Gesellschaft hat noch nicht begriffen - wir als Politiker haben hier auch eine
gewisse Verantwortung -, dass die Eltern,
wenn sie älter werden, die Hand der Kinder brauchen. Es gibt manche Kinder, die
das schroff abweisen und die Eltern bewusst in ein Wohn- und Pflegeheim abschieben. Sie vertreten die Meinung, dass
die Eltern bei ihnen keinen Platz haben
und im Wohn- und Pflegeheim besser untergebracht sind. Ich möchte betonen,
dass Eltern, wenn sie alt werden, die liebende Hand der Kinder oder Enkelkinder
brauchen. (Beifall)
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Linser in der Gemeinderatssitzung am 20.10.2005 eingebrachte Antrag
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zugewiesen.

26.10 I-OEF 98/2005
Gemeinderatswahlen in Innsbruck, Termin für die Durchführung (Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Dieser
Antrag ist verständlicherweise überholt
und steht daher nicht mehr zur Abstimmung.

GR-Sitzung 26.1.2006

Mietzinsbeihilfe, Miteinbeziehung der Betriebskosten in die
Berechnung (GR Linser)
GR Linser: GR Mag. Fritz hat heute
schon angesprochen, dass man die Betriebskosten, und zwar jene feststehenden
Teile, die von den Mieterinnen bzw. Mietern nicht beeinflusst werden können, in
die Berechnung der Mietzinsbeihilfe mit
einbezieht. Hier ist natürlich das Land Tirol
involviert. Deshalb soll die Stadt Innsbruck
diesbezüglich an das Land Tirol herantreten und entsprechende Verhandlungen
aufnehmen.
Es wurde heute im Gemeinderat bereits
erwähnt, dass nicht einmal die Miete, sondern die Betriebskosten in den letzten Jahren rasant angestiegen sind. Daraus resultiert die Forderung, dass die Betriebskosten zum Teil in der Mietzinsbeihilfe Berücksichtigung finden.
StR Dr. Pokorny-Reitter: Am 19.12.2002
hat die SPÖ einen Antrag eingebracht, der
inhaltlich dasselbe bezweckt. Wir haben
damals Folgendes beantragt:
"Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht,
mit der Tiroler Landesregierung Verhandlungen zu führen, mit dem Ziel, dass bestimmte - von den Mieterinnen und Mietern nicht beeinflussbaren - Teile der Betriebskosten in den anrechenbaren Wohnungsaufwand für die Bemessung von
Mietzins- und Wohnbeihilfe aufgenommen
werden."
Die Frau Bürgermeisterin hat dann ein
Schreiben an die zuständige Landesrätin
für Wohnbauförderung gerichtet. Am
20.3.2003 ist eine Antwort eingelangt, in
der im Wesentlichen die Kostenentwicklung der Mietzinsbeihilfe seit dem Jahr
1999 dargelegt wurde. Darüber hinaus erschien der zuständigen Landesrätin die
praktische Abwicklung problematisch, aber
sie hat den Wunsch der Stadt Innsbruck