Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_01-Jaenner.pdf
- S.89
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26.24 I-OEF 114/2005
Mehrgeschossige Wohnhäuser,
nachträglicher Einbau von Liften, Gewährung eines Annuitätenzuschusses (StR Dr. PokornyReitter)
StR Dr. Pokorny-Reitter: In Tirol ist der
nachträgliche Einbau von Liften in mehrgeschossigen Wohnhäusern so geregelt,
dass es einen Zuschuss des Landes Tirol
aus den Wohnbauförderungsmitteln in der
Höhe von 25 % gibt. Dies ist aber nur
dann möglich, wenn Seniorinnen bzw. Senioren in einem mehrgeschossigen Wohnhaus wohnen und darüber hinaus natürlich
die Einkommensgrenzen eingehalten
werden.
Das führt jetzt dazu, dass letztendlich mit
diesem Fördervolumen im Monat mit Betriebskosten und Zurückzahlung an Bankdarlehen und Wohnbauförderung für eine
durchschnittliche Wohnung von 70 m2 bis
80 m2 ein Betrag von zirka € 100,-- zusätzlich herauskommt. Das ist ein Betrag, den
sich die meisten Mieterinnen bzw. Mieter
nicht mehr leisten können.
In Linz ist die Sache ganz anders und wesentlich großzügiger geregelt. Hier zahlt
das Land Oberösterreich insgesamt 50 %
des Annuitätenzuschusses und die Stadt
Linz 30 %, sodass an Bankfinanzierung
nur mehr ein Kostenanteil von 20 % übrig
bleibt. Dadurch ist die Belastung für die
Mieterinnen bzw. Mieter wesentlich geringer.
Ich habe in einem Beispiel ausgerechnet,
dass sich das auch im Sinne eines Altenplans rechnet, wenn ältere Menschen länger in ihren Wohnungen bleiben können.
Wenn sie eine bestimmte Pflegestufe erreicht haben und in ein Wohn- und Pflegeheim gehen müssen, ist dort im Durchschnitt der Sozialhilfesatz, der dazugezahlt
werden muss 40 % und der höhere Annuitätenzuschuss ist sehr schnell damit abgedeckt.
Ich habe einige Vorschläge gemacht: Die
Stadt Innsbruck soll selbst einen Annuitätenzuschuss gewähren und an das Land
Tirol um eine Erhöhung des Annuitätenzuschusses herantreten. Das sollte auf einen
weiteren Personenkreis und nicht nur auf
Seniorinnen bzw. Senioren oder MenGR-Sitzung 26.1.2006
schen mit Behinderung ausgeweitet
werden. Auch junge Familien haben es
schwer, wenn sie im vierten Stock wohnen.
Daher bitte ich, diesen Antrag dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zuzuweisen.
GR Barcal: Ich finde diesen Antrag sehr
vernünftig, ersuche aber um eine realistische Kostenschätzung, damit man weiß,
welche Kosten bzw. in welcher Höhe auf
die Stadt Innsbruck zukommen. Ich glaube, dass es nicht in jedem Haus möglich
sein wird, nachträglich einen Lift einzubauen.
Daher wäre es sinnvoll, wenn man von
vornherein weiß, in welcher Höhe sich die
Kosten bewegen. Ich kann dem Antrag nur
zustimmen, bitte aber um eine Kostenschätzung.
GR Wanker: Es gibt schon einen ähnlichen Antrag von mir, der im Stadtsenat
geprüft wurde. Ich möchte nur zur Wortmeldung von GR Barcal ergänzend hinzufügen, dass es von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) bereits
einen Masterplan von Häusern gibt, wo ein
nachträglicher Lifteinbau auch durchführbar ist.
Beschluss (einstimmig):
Der von StR Dr. Pokorny-Reitter und Mitunterzeichnern in der Gemeinderatssitzung am 17.11.2005 eingebrachte Antrag
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zugewiesen.
Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski.