Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_07-Juli.pdf
- S.12
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die Teilfläche 2 aus den oben genannten
Gründen nicht eingelöst wird. Als Quadratmeterpreis gilt auch hier der Preis des
Verhandlungsergebnisses 2003 mit
Indexanpassung.
Es gab diesbezüglich lange Verhandlungen, weil man wegen der Regionalbahn
eigentlich nie genau gewusst hat, ob die
Haltestelle benötigt wird oder nicht. Auch
die BP Austria Marketing GesmbH war bei
einem möglichen Ausbau der Tankstelle
immer zögerlich. Jetzt möchte man eine
Verkleinerung der Tankstelle anstreben,
wie ich höre.
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, herzustellen. Ein mindestens zwei Meter breiter Grundstreifen nördlich des derzeitigen Fahrbandrandes des Hasentalweges, verbleibt für eine allfällige Erweiterung der Stadt Innsbruck.
3.
Es ist jetzt gelungen, dass damit einmal
der Radweg gemacht werden kann. Wir
freuen uns sehr darüber. Man hat in
weiterer Folge im Beschluss über die
Teilflächen 2 und 3 Absichtserklärungen
und Vereinbarungen getroffen. Wir kaufen
jetzt von BP Austria Marketing GesmbH
254 m2 für den Radweg. Das ist wichtig.
Hinsichtlich der Teilfläche 2 und 3 kann ich
noch in der nicht öffentlichen Sitzung
referieren.
8.
IV 8973/2007
IISG 397/2006
Stadtgemeinde Innsbruck,
Verkauf einer 362 m2 großen
Teilfläche des Grundstückes
3205/1, vorgetragen in EZ 790,
Grundbuch 81111 Hötting (Höhenstraße - Hasentalweg), an
Lener Martin
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 4.7.2007:
1.
Die Stadt Innsbruck verkauft und
übergibt und Martin Lener kauft und
übernimmt eine 362 m2 große Teilfläche des Grundstückes 3205/1, vorgetragen in EZ 790 Grundbuch 81111
Hötting (Höhenstraße - Hasentalweg),
zum einvernehmlich vereinbarten
Kaufpreis, der in der nicht öffentlichen
Sitzung referiert wird.
2.
Der Käufer Martin Lener verpflichtet
sich, auf dem kaufgegenständlichen
Trennstück maximal einen Abstellplatz für einen PKW in Abstimmung
mit der Mag.-Abt. III, Tiefbau, und der
GR-Sitzung 12.7.2007
Falls die Liegenschaft in den nächsten fünfzehn Jahren, gerechnet ab
Kaufvertragsunterfertigung, veräußert
oder durch den Erwerb der Teilfläche
des städtischen Grundstückes 3205/1
eine Bauführung auf dem Grundstück
3205/17 begünstigt wird (etwa durch
Erhöhung der Baudichte oder als Abstandsfläche), verpflichtet sich Martin
Lener für sich und seine Rechtsnachfolger zu einer Nachzahlung auf einen
Quadratmeterpreis (wertgesichert),
der in der nicht öffentlichen Sitzung
referiert wird; unter Berücksichtigung
des jetzigen Kaufpreises zu einer
Aufzahlung.
Diese Nachschussverpflichtung wird
auf der zu verkaufenden Teilfläche
durch die Einräumung der Dienstbarkeit eines Bauverbotes sichergestellt.
4.
Alle mit der Einholung des Teilungsplanes, der Erstellung des Kaufvertrages und der Durchführung dieses
Rechtsgeschäftes verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren, trägt
ausschließlich der Käufer, der auch
das Aufforderungsverfahren zur lastenfreien Abschreibung des Kaufgegenstandes durchzuführen hat.
Das ist eine Böschung und das Grundstück wird erworben. Wir haben von allen
Ämtern, die dafür in Frage kommen, vor
allem von der Mag.-Abt. III, Land- und
Forstwirtschaft und Tiefbau, Stellungnahmen erhalten. Die Mag.-Abt. III, Tiefbau,
hat sehr sinnvoll angemerkt, dass bei
einer Erweiterung zwei Meter einbehalten
werden sollten. Lener Martin wird die
Böschung waldmäßig nicht bearbeiten. Es
gibt dort zwei verschiedene Kaufpreise,
einmal dort, wo sich der Abstellplatz
befindet und das andere betrifft die Zufahrt
und die Böschung. Es gibt noch eine
Nachzahlung auf den Quadratmeterpreis,
falls doch eine Veräußerung durchgeführt
wird. Die Konditionen referiere ich in der
nicht öffentlichen Sitzung.