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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_07-Juli.pdf

- S.49

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- 601 -

und Raumplanung, Dipl.-Ing. Rauch/Dipl.Ing. Schlosser, Innsbruck, erwähnt ist,
dass vom Ende des bebauten Gebietes
bis zum Gramartboden der Mischverkehr
beibehalten wird. Es wird also davon
ausgegangen, dass dort hauptsächlich
Fußgänger und hin und wieder das eine
oder andere Auto unterwegs sein werden
und man nicht deshalb einen eigenen
Gehweg nördlich der bestehenden
Gramartstraße bis zum Gramartboden
hinüberziehen muss.
Ich kann mich auch mit der Idee anfreunden, im bebauten Gebiet - das doch schon
ein relativ starker Siedlungsschwerpunkt
ist - den Mischverkehr nicht beizubehalten,
sondern einen Gehsteig vom Zentrum der
Hungerburg bis zum Ende des Siedlungsgebietes zu errichten.
In diesem Projekt ist nämlich ein Gesamtstraßenquerschnitt auch noch östlich der
Feuerwehr von 12,5 m inklusive Gehsteig
und Parkstreifen angedacht. Ich sehe es
ein, dass die Feuerwehr einen Wendeplatz
zum Hineinfahren braucht. Diese 12,5 m
für die Gramartstraße halte ich für
hinterfragenswürdig. In diesem Plan sind
aber nur die Straßenfluchtlinien enthalten,
also sozusagen die Reservierung der
Fläche für einen möglichen Straßenausbau.
Da über dieses konkrete Projekt - wo eine
Vorlage von der Mag.-Abt. III, Tiefbau,
erarbeitet wird - im Projektausschuss und
Stadtsenat gesondert abgestimmt wird,
werde ich unsere Bedenken gegen die
vorgeschlagenen Straßenfluchtlinien jetzt
nicht zum Anlass nehmen, einen wichtigen
und im Großen und Ganzen sehr guten
Bebauungsplan abzulehnen.
Wir stimmen mit der ausdrücklichen
Aussage zu, dass über die tatsächliche
Straßenbreite des Endausbaus der
Gramartstraße gesondert abgestimmt
wird. Die Zustimmung zu diesem Bebauungsplan ist keine präjudizielle Zustimmung von uns zu einer Verbreiterung der
Gramartstraße auf 12,5 m.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer:
Hier stimmen wir durchaus überein.
GR Ing. Krulis (als Debattenredner): Es
ist jetzt wichtig, dass endlich die gesamte
Hungerburg in diesem Plan erfasst wird.
GR-Sitzung 12.7.2007

Es war für die Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
eine irrsinnige Arbeit, Grundstück für
Grundstück aufzunehmen, nachdem wir
jetzt gezwungen sind, auch die Höhen
festzulegen.
In diesem Zusammenhang darf ich schon
erwähnen, dass seinerzeit dem Einspruch
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, bei der
Änderung des Gesetzes leider nicht
Rechnung getragen wurde. Der Landesgesetzgeber tut sich leicht ein Gesetz zu
erlassen, wäre aber oft gut beraten, die
unterschiedlichen Größenordnungen und
Situationen zu sehen.
Es ist ein Unterschied, ob man in einer
Gemeinde eine gewisse Anzahl von
Häusern hat, die komplett in der Ebene
liegen oder wie zum Beispiel in Namlos,
wo sich die Häuser in einer Hanglage
befinden und eine andere Menge an
Baukörpern sich von der Entwicklung her
ergeben hat als es auf der Hungerburg der
Fall ist. Diesen Aufwand zahlt letzten
Endes der Innsbrucker Steuerzahler.
Ich glaube aber, dass wir eine gute Basis
haben. Seinerzeit war ich als Planungsstadtrat mit dem Entwicklungskonzept
"Hungerburg" intensiv befasst. Erfreulich
war damals, dass die Bewohnerinnen bzw.
Bewohner der Hungerburg die Gestaltung
der Zukunft selbst in die Hand genommen
haben, nämlich Beibehaltung der Struktur
in den Randbereichen und maßvolle
Verdichtung im Zentrum.
Diese Dinge wurden jetzt in einem
zeitgemäßen Allgemeinen Bebauungsplan, aber auch im Ergänzenden Bebauungsplan an die seinerzeitigen Wünsche
der Bevölkerung angepasst.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Bauausschusses vom
3.7.2007 (Seite 600) wird angenommen.