Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_07-Juli.pdf
- S.50
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21.
III 9482/2007
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HU - B1/1,
Hungerburg, Bereich des gewidmeten Baugebietes und der
Sonderflächen beidseitig der
Höhenstraße, Gramartstraße und
des Hungerburgweges, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006 (Zelger,
Marberger)
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
3.7.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HU - B1/1,
Hungerburg, Bereich des gewidmeten
Baugebietes und der Sonderflächen
beidseitig der Höhenstraße, Gramartstraße und des Hungerburgweges, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006 (Zelger, Marberger), wird beschlossen.
22.
III 9483/2007
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F13, Innsbruck Innenstadt, Bereich Amraser
Straße 6 und 20a, Gpn. .1196/1,
.1196/2, .1261, 1288/1, 1288/2 und
teilweise die Gpn. 475/7, 1115/2
und 468/1 alle KG Innsbruck (als
Änderung des Flächenwidmungs- und Wirtschaftsplanes
Nr. 753 und des Teilbebauungsplanes Nr. 102/e, Zeichn.
Nr. 1704), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
3.7.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F13, Innsbruck Innenstadt, Bereich Amraser Straße 6 und
20a, Gpn. .1196/1, .1196/2, .1261, 1288/1,
1288/2 und teilweise die Gpn. 475/7,
1115/2 und 468/1 alle KG Innsbruck (als
Änderung des Flächenwidmungs- und
GR-Sitzung 12.7.2007
Wirtschaftsplanes Nr. 753 und des
Teilbebauungsplanes Nr. 102/e, Zeichn.
Nr. 1704), gemäß § 36 Abs. 2 TROG
2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Flächenwidmungen außer Kraft.
Bei den Punkten c), d) und e) geht es um
das Projekt der Erweiterung bei der Firma
Ischia, die hier im Zuge des gesamten
Entwicklungsplanes, der damals im
Zusammenhang mit dem Frachtenbahnhof
entwickelt wurde, einen ersten Bauabschnitt umsetzen möchte und alle weiteren
gesamthaften Planungsmöglichkeiten
wirklich integriert.
Ich glaube, dass ist nicht nur für einen
Traditionsbetrieb in Innsbruck, der sehr
viele Arbeitsplätze schafft, ein wichtiger
Schritt, sondern auch städtebaulich, da
man hier diesen Bereich schon in der
Umsetzung angeht und aus dieser
Planungsphase allein heraustritt.
23.
III 9484/2007
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. IN - B19,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich
Amraser Straße 6 und 20 a,
Gpn. .1196/1, .1196/2, .1261,
1288/1 und teilweise 468/1, alle
KG Innsbruck, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
3.7.2007: