Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_07-Juli.pdf
- S.53
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menade und Josef-Hirn-Straße (teilweise
als Änderung der Bebauungspläne
Nr. 92/k, Zeichn. Nr. 3189, Nr. 92/k1,
Zeichn. Nr. 3190, Nr. 92/m, Zeichn.
Nr. 3429, Nr. 92/m1, Zeichn. Nr. 3543),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG, wird beschlossen.
29.
III 773/2007
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. WI - B11, Wilten, Bereich zwischen Innerkoflerstraße, Egger-Lienz-Straße, Mandelsbergerstraße, Innrain, Holzhammerstraße Freiburger Brücke, Inn und Innrain, gemäß § 56
Abs. 1 TROG
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
3.7.2007:
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. WI - B11, Wilten, Bereich zwischen
Innerkoflerstraße, Egger-Lienz-Straße,
Mandelsbergerstraße, Innrain, Holzhammerstraße Freiburger Brücke, Inn und
Innrain, gemäß § 56 Abs.1 TROG, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
30.
III 774/2007
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. WI - B11/1, Wilten,
Bereich zwischen Innerkoflerstraße, Egger-Lienz-Straße,
Mandelsbergerstraße, Innrain,
Holzhammerstraße Freiburger
Brücke, Inn und Innrain, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
GR-Sitzung 12.7.2007
Die vertraglichen Vereinbarungen, die für
das Projekt der Leopold-FranzensUniversität Innsbruck "Neubau Chemie
und Theoretische Medizin“, Innrain 80 bis
82 abzuschließen sind, stehen noch aus.
Da der oben genannte Entwurf einen
größeren Bereich umfasst und bei der
Beurteilung von Bauvorhaben derzeit
sowohl "alte", noch rechtskräftige Bebauungspläne als auch der neue Planentwurf,
heranzuziehen sind, ergeben sich häufig
Rechtsunsicherheiten. Es wird daher der
Beschluss des Planes, allerdings unter
Herausnahme des Areals für das Universitätsprojekt aus dem Planungsbereich
vorgeschlagen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
3.7.2007:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. WI - B11/1, Wilten, Bereich zwischen
Innerkoflerstraße, Egger-Lienz-Straße,
Mandelsbergerstraße, Innrain, Holzhammerstraße Freiburger Brücke, Inn und
Innrain, gemäß § 56 Abs.2 TROG, wird,
verkleinert um den Bereich der Flächen für
das Universitätsprojekt, beschlossen.
Ich darf noch ergänzend erläutern, warum
das sinnvoll ist. Es geht um die möglichen
verkehrlichen Maßnahmen im Bereich des
Innrain. Wenn wir das nicht machen,
vergibt sich die Stadt Innsbruck in Zukunft
jegliche Gestaltungsmöglichkeit bei dieser
sehr wichtigen Einfahrtsstraße in die
Stadt.
Es ist ein Beispiel dafür, wo auf der einen
Seite die Stadt Innsbruck diejenige ist, die
drängt und alles dazu beiträgt, damit
Projekte rasch umgesetzt werden. Hier
liegen die Entscheidungen auf der Seite
der Bauherren, die nicht jene Geschwindigkeit mithalten können, die wir uns oft
wünschen würden, um auf der einen Seite
trotzdem eine gewisse Rechtsicherheit für
die Stadt Innsbruck zu erwirken.