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Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf

- S.18

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trächtliches Wachstumspotential verbunden.
An dieser Stelle darf ich mir eine Anmerkung erlauben, dass ich persönlich überzeugt bin, dass dieses Szenario unverändert gilt und abgesehen von der wirtschaftlichen Betrachtung eine für die Stadt
Innsbruck einmalige Chance ergriffen
werden kann, nämlich die Ressource
Nordkette als alpinen Raum mit dem
urbanen Raum zu verbinden und zu
nutzen. Es würde damit ein großes Plus
für die Standortqualität Innsbrucks geschaffen werden. Darüber hinaus wird die
neue Hungerburgbahn eine wichtige Nahverkehrsfunktion für die Innsbrucker Bevölkerung, nämlich in dem Stadtteil Hungerburg und in das Naherholungsgebiet
Nordkette erfüllen können.
Der Lösungsvorschlag, auf Grund des
Szenarios, das ich geschildert habe, geht
daher von folgendem Grundgerüst aus,
das dann auch der Ausschreibung und
dem Dienstleistungskonzessionsvertrag
(DKV) zu Grunde gelegt wurde. Der strategische Investor übernimmt auf seiner
Seite, auf Basis eines tauglichen Konzeptes, das Risiko der Errichtung der "Innsbrucker Nordkettenbahnen-Neu" und des
Betriebes auf 30 Jahre. Die Stadt Innsbruck bzw. die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) übernimmt
dagegen einen Zuschuss von maximal
€ 32,8 Mio, die Anlagen bleiben im Eigentum der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB), wobei allerdings alle
Liegenschaften, Nutzungsrechte, Hauptund Nebeneinrichtung zur Nutzung, natürlich dem Investor zur Verfügung gestellt
werden.
Der zweite Schritt im Verfahren war die
Zuschlagserteilung. Nach den Ausschreibungsbedingungen waren für den Zuschlag folgende Kriterien maßgeblich: Das
Angebot hatte die Höhe des Zuschussbetrages, die Höhe einer Vertragsstrafe und
ein Konzept, nach dem man die Beurteilung der Zulässigkeit nach den Ausschreibungsbedingungen vornehmen konnte, zu
enthalten. Der Zuschlag selbst hatte ausschließlich nach finanziell gewichteten Kriterien zu erfolgen und nach dem Prinzip
eines Bestangebotes, das heißt, niedrigster Zuschuss und niedrigste Vertragsstrafe.
GR-Sitzung 20.10.2005

Nach der von der Innsbrucker Nordkettenbahnen (INKB) GesmbH europaweit kundgemachten Ausschreibung verblieben
nach ursprünglich 20 Interessenten - es
hat sich um ein zweistufiges Verfahren gehandelt - zwei Anbieter. Mit diesen zwei
Anbietern wurden dann ein Verhandlungsverfahren abgewickelt und am 4.6.2004
der Firma STRABAG AG der Zuschlag erteilt. Mit gleichem Datum wurde der den
Gegenstand der Ausschreibung bildende
Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV)
zwischen Innsbrucker Nordkettenbahnen
GesmbH (INKB) und der STRABAG AG
abgeschlossen.
Die weiteren Schritte waren die Erstellung
einer Projektskizze und eines Vorprojektes. Diese Bedingungen sind im Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV) so vorgesehen, dass ein Fachbeirat von der
Stadt Innsbruck zu installieren war und der
Auftragnehmer nach den Anweisungen
des Fachbeirates eine Projektskizze zu erstellen hatte, die zur Beurteilung des Vorhabens durch den Fachbeirat jetzt nach
den Gesichtspunkten von Qualitätskriterien bezogen auf die Sensibilität des
Stadt- und Ortsbildes und der architektonischen Gestaltung geeignet war. Dem
Fachbeirat wurden zur Beurteilung der
städtebaulichen und architektonischen
Gestaltung Prof. Achleitner und Arch. Meili
als Fachexperten beigezogen. Unter deren
fachlichen Anleitung kam es zu einer intensiven Auseinandersetzung und Weiterentwicklung des vom Auftragnehmer vorgelegten Konzeptes. Auch im Zusammenwirken mit Hofrat Dipl.-Ing. Jud vom Bundesdenkmalamt erfuhr das Projekt durch
die Implementierung einer Zweiteilung der
Projektarchitektur eine besondere Gestaltung. Zum einen wurde auf dem Abschnitt
bis zur Hungerburg eine architektonisch
anspruchvolle Lösung durch Arch. Zaha
Hadid ermöglicht und zum zweiten entstand die Erhaltung bzw. behutsame
Adaptierung der Baumann-Architektur auf
der Nordkette mit dem Innsbrucker Arch.
Dipl.-Ing. Schlögl.
Eine nicht unwesentliche und wichtige
Änderung wurde vom Fachbeirat vorgeschlagen, nämlich eine zusätzliche Haltestation beim Löwenhaus. Diese Haltestelle war nach dem Wunsch des Fachbeirates in die Planung mitaufzunehmen, wo-