Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf
- S.60
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1350 -
rung der Stadt Innsbruck für die Haftung,
die gesamten geologischen Probleme,
dass die Innsbrucker Nordkettenbahnen
GesmbH (INKB) 80 % und die STRABAG
AG nur mehr 20 % zu tragen hat und
natürlich, dass sich die STRABAG AG in
ein Schwesterlein umgewandelt hat, und
zwar in A=WAY.
Das möchte ich deshalb feststellen, weil
die Frau Bürgermeisterin vom Dienstleistungskonzessionsvertrag gesprochen hat,
der sich aber grundlegend geändert hat.
Deshalb hat die Freie Liste im Dezember
2004 nicht mehr zugestimmt.
Zur Station Löwenhaus möchte ich
Folgendes sagen: Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger ist derzeit nicht anwesend,
aber die Frau Bürgermeisterin hat die
klare Aussage gemacht - GR Dr. Rainer
war auch im Tourismusverband Innsbruck
und seine Feriendörfer (TVB) dabei -, dass
das ein Zugeständnis an den Koalitionspartner war. Vielleicht war Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger diesbezüglich
nicht eingebunden, aber das ist auf der
www.nordkette.info klipp und klar nachzulesen.
Zu den Ausführungen des sehr geschätzten Vorstandsvorsitzenden Dr. Schmid
hinsichtlich der Ausstiegsszenarien: Ich
bin froh, dass er dargestellt hat, dass nicht
wir für die Änderung des Dienstleistungskonzessionsvertrages sind, da wir schon
wissen, dass das überhaupt nicht möglich
ist. Laut Dienstleistungskonzessionsvertrag gibt es gewisse Auflösungsmöglichkeiten, denn sowohl die Innsbrucker
Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) als
auch natürlich die STRABAG AG können
aus dem Vertrag aussteigen und haben
die Möglichkeit, der Stadt Innsbruck im
Prinzip jährlich diese Bahnen wieder
zurückgeben; sie müssen jedoch eine
Pönale zahlen.
Bezüglich der Grundstücke kommen die
€ 400.000,-- zur Geltung und werden
schlagend. Es ist schon richtig, dass man
jetzt ein Rechtsgutachten einholt und sagt,
dass diese Grundstücke auf jeden Fall von
der Stadt Innsbruck zur Verfügung gestellt
werden müssten. Ich kann nur sagen,
dass hier Rechtsgutachten gegen
Rechtsgutachten steht. Wenn unser
Rechtsberater die Möglichkeit hätte, in
GR-Sitzung 20.10.2005
dieser Ausführlichkeit heute hier im
Gemeinderat eine Stellungnahme
abzugeben, dann hätte dieser ein anderes
Rechtsgutachten. Das muss ich im
Gemeinderat schon einmal entsprechend
darlegen.
Was die Grundstücke betrifft, so wurde ein
Dienstleistungskonzessionsvertrag
abgeschlossen und Teile davon im
Gemeinderat beschlossen. Wären diese
Grundstücke unabhängig vom Dienstleistungskonzessionsvertrag zur Verfügung
gestellt worden, dann hätte man diesen
Tagesordnungspunkt damals im Dezember 2004 gar nicht zur Abstimmung
bringen müssen. Das nur als kleinen
Hinweis!
Tatsache ist, dass der Dienstleistungskonzessionsvertrag abgeschlossen angesprochene Bürgerinitiative bezieht. Unbestritten aber auch ist, dass dieser Dienstleistungskonzessionsvertrag auch hinsichtlich
der zwei Grundstücke am 14.9.2005
rechtskräftig abgeschlossen wurde. Die
Freie Liste hat die Bürgerinitiative am
7.9.2005 eingebracht und erst nachher
wurde der Dienstleistungskonzessionsvertrag unterschrieben.
Wir werden diese Sache weiter verfolgen
und ich darf bitten zu bedenken, dass wir
für Rechtssicherheit und für Vertragseinhaltung stehen. Die Bürgerinnen und
Bürger haben ein Recht auf stadtrechtskonforme Auslegung von Bürgerinitiativen,
weil sie einen Anspruch auf Rechtssicherheit haben. Wenn man mit diesem Bau
beginnt, bitte ich das zu bedenken.
Zur Durchführbarkeit und dem Argument,
dass kein anderes Projekt möglich ist: Wer
sagt uns denn überhaupt, dass dieses
Projekt schlussendlich machbar ist? Das
wird jetzt zwar in den Raum gestellt, aber
ob dieses Projekt in den Behördenverfahren genehmigt wird, ist eine andere
Sache. Es hat auch ein zweites Projekt
gegeben, das wir aber bis jetzt nicht zu
Gesicht bekommen haben.
Ich teile die Auffassung von Bgm.Stellv. Mag. Dr. Bielowski, der sagt, dass
wir enorm hohe Stützen mit einer Höhe
von 25 m bis 30 m gebraucht hätten.
(Bgm. Zach: 35 Meter, das schaue ich mir
an.)