Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf

- S.62

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- 1352 -

Direktor Dipl.-Ing. Baltes: Zur Frage,
warum man jetzt bald die alte Hungerburgbahn einstellen muss: Sie muss
eingestellt werden, wenn man mit dem
Bau beginnt, da die Station auf der
Hungerburg benötigt wird. Wenn man
beginnt, dort eine Station zu errichten,
muss die Seilbahntechnik abmontiert
werden. Das ist auch Gegenstand des
Einstellungs- und Abrissverfahrens. Das
heißt, wenn man in geordneten Formen
das Gesamtprojekt realisieren will, dann
gehört es zur Baubewilligung und zum
Baubeginn, dass die alte Hungerburgbahn
eingestellt wird.
Was die Ersatzmaßnahmen betrifft, wird
es so wie bei anderen Baumaßnahmen
sein, dass für eine gewisse Zeit die
Infrastruktur nicht zur Verfügung stehen
wird. Es wird auch keine Möglichkeit
geben, die Einrichtungen auf die Seegrube
und auf das Hafelekar über den Sommer
und Herbst zu benützen. Genauso verhält
es sich bei der Hungerburgbahn. Das
heißt, dass es in diesem Zeitraum keine
Ersatzmaßnahmen geben wird.
(StR Dr. Pokorny-Reitter: wann wird die
Hungerburgbahn wieder benützbar sein?)
Ich habe vorhin gesagt, dass die "Hungerburgbahn-Neu" wahrscheinlich im Feber
oder März 2007 in Betrieb gehen wird.
Dipl.-Ing. Dr. Schwarz: Zur Klarstellung:
21 Verfahren sind offen, sie sind aber
nicht alle erforderlich, um die Hungerburgbahn zu errichten. In diesen Verfahren
geht es auch um Betriebszeitenverlängerung, Konzessionen usw. Hier geht es im
Wesentlichen um die Errichtungsbewilligung nach dem Seilbahngesetz und um
die wasserrechtlichen Genehmigungen.
Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski.
Bgm. Zach: Ich möchte mich noch einmal
bei allen Experten bedanken, die gesehen
haben, dass die Arbeit der Politikerinnen
und Politiker sehr beachtlich ist. (Beifall
von allen Seiten)

GR-Sitzung 20.10.2005

Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Mag. Dr. Bielowski.

8.

Verfügungen gemäß § 33
Innsbrucker Stadtrecht

8.1

IV 4610/2005
Stadtgemeinde Innsbruck,
Spendenaktion unter dem Motto
"Wir alle sind solidarisch" für die
durch die Hochwasserkatastrophe zu Schaden gekommenen
Tirolerinnen und Tiroler als Soforthilfemaßnahme, Sondersubvention (Notrecht - nachträgliche
Kenntnisnahme)

Bgm. Zach
Nachstehend angeführte Notrechtsverfügung von Bgm. Zach vom 2.9.2005 im
Stadtsenat am 14.9.2005 wird nachträglich
zur Kenntnis genommen:
Für die durch die Hochwasserkatastrophe
zu Schaden gekommenen Tirolerinnen
und Tiroler wird als Soforthilfemaßnahme
das Sammelergebnis in der Höhe von
€ 34.785,-- um € 40.215,-- auf € 75.000,-aufgestockt.
Die Bedeckung erfolgt aus der
Vp. 1/061000-757900, Sondersubventionstopf.

8.2

IV 4812/2005
Stadtgemeinde Innsbruck,
Hilfsaktion für die durch die Hurrikankatastrophe "Katrina" in der
Partnerstadt New Orleans zu
Schaden gekommenen Studierenden der Leopold-FranzensUniversität Innsbruck als Soforthilfemaßnahme, Sondersubvention (Notrecht - nachträgliche
Kenntnisnahme)

Bgm. Zach
Nachstehend angeführte Notrechtsverfügung von Bgm. Zach vom
13.9.2005 im Stadtsenat am 21.9.2005
wird nachträglich zur Kenntnis genommen: