Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf

- S.95

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- 1385 -

GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bau- und Projekt-Ausschusses vom
4.7.2005 und 29.9.2005.

32.

33.

Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH - B5/2,
Innsbruck - Dreiheiligen, Bereich
zwischen Dreiheiligenstraße, König-Laurin-Allee, Museumstraße
und Ing.-Etzel-Straße, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2001, (2. Entwurf)

III 2135/2005
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH - B1/1,
Innsbruck - Dreiheiligen, Bereich
zwischen Kohlstattgasse, Jahnstraße, Dreiheiligenstraße und
Österreichischen Bundesbahnen
(ÖBB), gemäß § 56 Abs. 2 TROG
2001, (2. Entwurf)

GR Ing. Krulis: Der Bau- und ProjektAusschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 29.9.2005:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH - B1/1,
Innsbruck - Dreiheiligen, Bereich zwischen
Kohlstattgasse, Jahnstraße, Dreiheiligenstraße und Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), gemäß § 56 Abs. 2 TROG
2001, (2. Entwurf) wird beschlossen.
Die Auflegungsfrist wird gemäß § 65
Abs. 3 TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.
Ich darf noch die Anmerkung machen,
dass es sich auch bei den nächsten
Punkten b) und c) um zweite Entwürfe
handelt. Diese haben sich nicht deshalb
ergeben, weil es wesentliche Änderungen
wie Einsprüche usw. zu den einzelnen
Punkten gegeben hat. Aufgrund des
neuen Tiroler Raumordnungsgesetzes
(TROG) müssen die die Höhenfestlegungen nicht mehr in relativen Höhen, sondern in absoluten Höhen gemacht werden.
Aus diesem Grund müssen diese Projekte
noch einmal als zweiter Entwurf aufgelegt
werden.

III 722/2005

GR Ing. Krulis: Der Bau- und ProjektAusschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 29.9.2005:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH - B5/2,
Innsbruck - Dreiheiligen, Bereich zwischen
Dreiheiligenstraße, König-Laurin-Allee,
Museumstraße und Ing.-Etzel-Straße,
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001,
(2. Entwurf) wird in Abänderung des
Beschlusses des Bau- und ProjektAusschusses vom 4.7.2005 beschlossen.
Die Auflegungsfrist wird gemäß § 65
Abs. 3 TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.

34.

III 265/2005
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B14/1,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich
Südtiroler Platz - Hauptbahnhofgebäude, Sterzinger Straße - Hotel am Bahnhof und Kioskzeile
sowie ESG-Gebäude (teilweise
Änderung der Bebauungspläne
Nr. IN - B7, Zeichn. Nr. 3690 und
Nr. IN - B13, Zeichn. Nr. 3781),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001
(2. Entwurf)

GR Ing. Krulis: Der Bau- und ProjektAusschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 29.9.2005:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B14/1,

GR-Sitzung 20.10.2005